Nach Korrektur von Messfehlern in Nordrhein-Westfalen: Polizei setzt Lasermessgeräte erneut in Funktion

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Nach Korrektur von Messfehlern in Nordrhein-Westfalen: Polizei setzt Lasermessgeräte erneut in Funktion

Die Nordrhein-Westfälische Polizei hat nach einer umfassenden Korrektur von Messfehlern ihre Lasermessgeräte wieder in Betrieb genommen. Die Maßnahme folgt einer Überprüfung der Geschwindigkeitsmessungen in dem Bundesland, bei der Fehler in der Datenübertragung festgestellt wurden. Die Polizei hat daraufhin die notwendigen Korrekturmaßnahmen ergriffen, um die Gültigkeit der Messergebnisse zu gewährleisten. Nun sollen die Lasermessgeräte wieder eingesetzt werden, um die Geschwindigkeitskontrolle in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.

Polizei in NRW setzt Lasermessgeräte wieder in Funktion nach Korrektur von Messfehlern

Polizei in NRW setzt Lasermessgeräte wieder in Funktion nach Korrektur von Messfehlern

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW) nimmt 115 Lasermessgeräte wieder in Betrieb, die sie vorübergehend aus dem Verkehr gezogen hatte. Eine Überprüfung habe ergeben, dass es bei „ordnungsgemäßem Gebrauch“ zu keinen unzulässigen Messfehlern komme, so ein Sprecher des zuständigen Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD).

Im Juli hatte die Polizei - wie auch in anderen Bundesländern - den Gebrauch der Messgeräte vom Typ TruSpeed LTI 20-20 gestoppt, nachdem der Hersteller über mögliche Messfehler informiert hatte. Forscher hatten festgestellt, dass das Gerät zum Beispiel bei stehenden Autos eine geringe Geschwindigkeit angezeigt hatte. Sie führten das unter anderem auf das natürliche Zittern der Hand zurück.

Das LZPD hat daher eine neue Gebrauchsanweisung verschickt, nach der man das Messgerät nur noch mit einem Stativ benutzen darf - was laut Polizei erfahrungsgemäß bisher ohnehin schon fast immer so war. Außerdem muss laut LZPD jetzt immer eine Vergrößerungsoptik eingesetzt werden, die auch schon alle Dienststellen haben.

Daher bestehe „kein weiterer Handlungsbedarf“, so der Sprecher der Behörde. Die kommunalen Bußgeldstellen waren im Juli gebeten worden, Knöllchen aus „TruSpeed“-Messungen erst mal ruhend zu stellen. Jetzt dürfen sie die Verfahren wieder aufnehmen.

Wer von dem Lasermessgerät auf einem Stativ erwischt wurde, kann sich wenig Hoffnung machen, nachträglich ohne Bußgeld davonzukommen.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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