Verbot der AfD: Regierungsparteien äußern sich verhalten zu Verbot der rechten Partei
In Deutschland herrscht Uneinigkeit über das mögliche Verbot der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Während die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD zurückhaltend auf die Forderung nach einem Parteiverbot reagieren, fordern Linke und Grüne ein entschiedenes Vorgehen gegen die rechtsextreme Partei. Die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme wird kontrovers diskutiert. Während die Befürworter eines Verbots auf die verfassungsfeindliche Haltung der AfD hinweisen, warnen die Gegner vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit.
SPD und Grüne kritisieren AfD-Verbotsantrag - Regierungsparteien meiden Position
In Berlin hat die Debatte um ein mögliches Verbot der AfD begonnen. Die SPD und die Grünen haben ihre Kritik am geplanten Antrag einer Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz für ein AfD-Verbotsverfahren geäußert.
Debatte um AfD-Verbot - SPD und Grüne fordern Beweise vor Entscheidung
Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic betonte, dass ein Verfahren auf Grundlage valider Fakten durchgeführt werden müsse. Sie forderte die Innenministerien auf, „das Material endlich zusammenzutragen“ und Beweise zu sammeln, bevor der Bundestag über ein Verbotsverfahren entscheide.
Beweiserhebung Aufgabe der Innenministerien
Mihalic wie auch die SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast machten deutlich, dass die Beweiserhebung zunächst vor allem Aufgabe der Exekutive, konkret der Innenministerien von Bund und Ländern, sei. Dem Parlament fehlten dafür die notwendigen Mittel, konkret der Zugriff auf Erkenntnisse der Inlandsgeheimdienste.
Die SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich äußerte Zweifel, ob ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt „das richtige Instrument“ sei.
AfD-Verbotsantrag sorgt für Debatten im Bundestag
Die Grünen und die Union sind uneins über den Antrag. Mast wandte sich nicht in der Sache gegen ein solches Verbotsverfahren, wertete den Antrag der Gruppe um Wanderwitz jedoch als nicht zielführend. Daher sei zu befürchten, dass dieser Antrag „das Gegenteil von dem erreicht, was er erreichen möchte“, wenn er im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden sollte.
Es ist fraglich, ob der von der Gruppe um Wanderwitz angestrebte Gruppenantrag eine Mehrheit im Bundestag erhalten würde. Von Seiten der Fraktionsspitzen von Union und FDP wurden bereits ablehnende Stimmen laut.
Verbotsantrag muss beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden
Ein Verbotsantrag müsste beim Bundesverfassungsgericht entweder vom Bundestag, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat gestellt werden.
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