Ski: DSV gewinnt in Markenrechtsstreit gegen Weltverband FIS

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Ski: DSV gewinnt in Markenrechtsstreit gegen Weltverband FIS

Der Deutsche Skiverband (DSV) hat einen wichtigen Erfolg in einem langjährigen Markenrechtsstreit gegen den Weltverband FIS (Fédération Internationale de Ski) errungen. In dem Verfahren ging es um die Nutzung des Logos des DSV, das von der FIS beansprucht wurde. Nach einer umfassenden Prüfung der Sachlage hat das Schweizer Bundesgericht nun zugunsten des DSV entschieden, was für den deutschen Skiverband einen großen Erfolg bedeutet. Die Entscheidung des Gerichts ist für den DSV von großer Bedeutung, da sie die Eigenständigkeit des Verbands und seine rechtliche Unabhängigkeit gegenüber der FIS unterstreicht.

DSV triumphiert in Streit über Marketingrechte gegen FIS

Der Deutsche Skiverband (DSV) hat einen juristischen Erfolg in seinem Zwist mit dem Weltverband FIS um die künftigen Medien- und Marketingrechte erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt.

Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht.

Zentralvermarktung verletzt europäisches Kartellrecht

Zentralvermarktung verletzt europäisches Kartellrecht

Die FIS hatte am 26. April beschlossen, dass Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr - wie seit vielen Jahren üblich - von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden. Dies stelle eine „unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung“ dar, hieß es vom Gericht.

Dieses stellte zudem fest, dass die FIS „ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands“ ausnutze.

DSV hat Recht auf einstweiligen Rechtsschutz

DSV hat Recht auf einstweiligen Rechtsschutz

Der FIS-Beschluss stelle eine „Wettbewerbsbehinderung“ dar, weil die nationalen Verbände gezwungen würden, zur weiteren Austragung von Wettkämpfen eine Vereinbarung mit der FIS einzugehen.

Die Argumentation der FIS, dass europäisches Kartellrecht in dem Fall nicht anwendbar sei und auch das Münchner Gericht nicht zuständig sei, folgte die 37. Zivilkammer nicht. Der DSV habe ein Recht auf einstweiligen Rechtsschutz, weil die FIS nach ihrem Beschluss aus dem April bereits die relevanten Medienrechte an eine Drittfirma vergeben habe.

Verbände fordern Mitsprache bei Marketingrechten

Verbände fordern Mitsprache bei Marketingrechten

Neben dem DSV geht auch der Österreichische Skiverband gegen die FIS vor. Dabei sind die Nationalverbände nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung - im Gegenteil: Auch sie halten so einen Schritt für sinnvoll. Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der FIS unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch.

Sie fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden. Bislang wurden sie von der FIS nicht überzeugt, dass ihnen die Regeländerung zum Vorteil gereicht.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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