Steuererleichterung 2025 - Lohnsteuer-Ermäßigung schon vor der Steuererklärung möglich

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Steuererleichterung 2025 - Lohnsteuer-Ermäßigung schon vor der Steuererklärung möglich

Ab dem Jahr 2025 wird es für Steuerzahler einfacher, ihre Lohnsteuer zu reduzieren. Durch die neue Steuererleichterung können Arbeitnehmer bereits vor der Steuererklärung eine Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen. Dies bedeutet, dass die monatlichen Lohnsteuerabzüge angepasst werden können, um eine höhere Nettovergütung zu erhalten. Die neue Regelung soll Arbeitnehmern mehr Geld in der Tasche lassen und die Steuererklärung erleichtern. Wir erklären, wie die neue Steuererleichterung funktioniert und wie Sie davon profitieren können.

SteuerErmäßigung: LohnsteuerBelastung senken, bevor die Steuererklärung

Erwarten Sie im kommenden Jahr hohe außergewöhnliche Belastungen, einen langen Arbeitsweg oder andere Umstände, die Ihre Steuerlast senken dürften? Dann können Sie von der Erleichterung nicht erst im Rahmen Ihrer Steuererklärung am Jahresende profitieren.

Prognostizieren Sie steuerlich relevante Aufwendungen, die gewisse Grenzen überschreiten werden, dann können Sie das Finanzamt bitten, bereits unter dem Jahr eine Lohnsteuer-Ermäßigung vorzunehmen. Den entsprechenden Antrag können Sie ab sofort bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen, teilt der Bund der Steuerzahler mit.

Der Vorteil: Bei Bewilligung führt Ihr Arbeitgeber bereits unterjährig weniger Lohnsteuer ans Finanzamt ab, wodurch Ihnen Monat für Monat mehr Geld zur Verfügung steht.

Kürzere LohnsteuerBelastung durch Voranmeldung: Steuererleichterung in Aussicht

Kürzere LohnsteuerBelastung durch Voranmeldung: Steuererleichterung in Aussicht

Der jeweilige Freibetrag kann für zwei Jahre beantragt werden. Ändern sich innerhalb dieser Zeit die Umstände, sodass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, zum Beispiel weil sich nach einem Jobwechsel der Arbeitsweg verkürzt, so müssen Sie das Finanzamt über die Änderung informieren, so der Bund der Steuerzahler weiter.

Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags ist, dass die steuerlich relevanten Aufwendungen, die Sie für 2025 erwarten, mehr als 600 Euro betragen - dazu zählen etwa Sonderausgaben durch Unterhaltsleistungen oder außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten.

Haben Sie nur berufsbedingte Werbungskosten wie Fahrt- oder Schulungskosten vorzutragen, billigt das Finanzamt die Ermäßigung sogar erst ab einem Wert von mehr als 1.230 Euro. Der Grund: Bis zu dieser Höhe greift ohnehin der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch ohne Antrag Berücksichtigung findet.

Gewährt Ihnen das Finanzamt eine Lohnsteuer-Ermäßigung, so sind Sie für das entsprechende Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob Ihre Prognosen am Ende zutreffend waren oder ob Sie gegebenenfalls zu wenig Steuern entrichtet haben.

Birgit Schäfer

Als Redakteurin und Chefredakteurin mit langjähriger Erfahrung bei Uslar Hier, der Nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Leidenschaft, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit einem scharfen journalistischen Blick und einem tiefen Verständnis für aktuelle Themen, bin ich stets bestrebt, qualitativ hochwertige Inhalte zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Meine Arbeit bei Uslar Hier spiegelt meine Engagement für unvoreingenommene Berichterstattung und meine Liebe zur Sprache wider.

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