Verbot für 'Abschiebe-Lied' der AfD Brandenburg aufgehoben - nach Unterlassungserklärung

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Verbot für 'Abschiebe-Lied' der AfD Brandenburg aufgehoben - nach Unterlassungserklärung

In einem aktuellen Gerichtsbeschluss wurde das Verbot des umstrittenen Liedes Abschiebe-Lied der AfD Brandenburg aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof in Berlin gab der Beschwerde der AfD gegen das Verbot statt, nachdem die Partei eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Das Lied, das inhaltlich für Kontroversen sorgte, darf damit wieder öffentlich aufgeführt werden. Die AfD argumentierte, dass das Verbot eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle. Der Fall wirft Fragen nach der Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung auf.

AfD Brandenburg darf AbschiebeLied nicht mehr spielen nach Unterlassungserklärung

Die Brandenburger AfD darf das sogenannte Abschiebe-Lied nicht mehr spielen. Der Landesverband gab nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.

Darüber informierte der Landesvorsitzende René Springer die Mitglieder. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal t-online darüber.

Verpflichtung zur Unterlassung

Verpflichtung zur Unterlassung

Um künftige Vertragsstrafen zu vermeiden, sind wir verpflichtet, es zu unterlassen, den Text des streitgegenständlichen 'Abschiebeliedes', Teile oder Abwandlungen mit der Komposition 'Das geht ab' zu verbinden, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich aufzuführen oder mit Filmwerken zu verbinden, teilte Springer in dem Schreiben vom Montag mit.

Hintergrund

Hintergrund

Mehrere junge AfD-Anhänger hatten am Abend der Landtagswahl am 22. September auf der Wahlparty der AfD in Potsdam ein Lied zum Thema Abschiebungen angestimmt. Zur Melodie des Songs Das geht ab. Wir feiern die ganze Nacht der Band Die Atzen sangen sie: Hey das geht ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab. Dazu hielten sie eine Tafel mit der Aufschrift Millionenfach abschieben hoch.

Die Polizei hatte mitgeteilt, sie prüfe den Verdacht der Volksverhetzung.

Konsequenzen

Konsequenzen

Springer schrieb nun, eine Kanzlei habe den Landesverband aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Fall eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung würden empfindliche Vertragsstrafen fällig.

Warnung vor Prozesskosten: Im schlimmsten Fall würden Prozesskosten von geschätzt bis zu 36.000 Euro anfallen, warnte der Landeschef. Bei Verstößen müsste sich der Landesverband schlimmstenfalls bei den handelnden Mitgliedern schadlos halten.

Reaktionen

Die AfD-Spitze hatte das Lied damals als unproblematisch eingeschätzt. Landeschef Springer sagte nach der Wahlparty, dieses Verhalten von Mitgliedern der Jungen Alternative sei relativ harmlos im Vergleich zu Forderungen der SPD-Parteijugend zu Abtreibungen.

Der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla hatte gesagt, die Jugend habe ein Recht, ausgelassen zu feiern.

Die Rapper Die Atzen hatten mit einem Post auf Instagram reagiert: Die Einzigen, die unseren Song umdichten dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und Spongebob.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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