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Freispruch für Christian B: Landgericht Braunschweig spricht Angeklagten von Vergewaltigungsfällen frei
Der auch im Fall Maddie mordverdächtige Christian B. ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Der 47-jährige Deutsche bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei.
Hintergrund des Verfahrens
Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte. Christian B. steht im Verdacht, die dreijährige Madeleine Maddie McCann entführt zu haben, aber dies ist offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.
Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar. Im aktuellen Verfahren war Christian B. wegen drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal angeklagt worden.
Forderung der Staatsanwaltschaft
Nach dem Ende der Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hätte B. nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden können.
Die Strafverfolger hielten ihn für zwei Vergewaltigungen und zwei Missbrauchsfälle für schuldig. Im Fall einer Vergewaltigung habe der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden können. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Freispruchs eine Revision angekündigt.
Verteidigung argumentiert
Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht.
Christian B. bleibt im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
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