Stasi: Zwölf Jahre Haft für ehemaligen Mitarbeiter gefordert (La traducción literal sería Stasi: Doce años de prisión demandados para un ex-empleado)

Index

Stasi: Zwölf Jahre Haft für ehemaligen Mitarbeiter gefordert

Die Staatsanwaltschaft hat in einem spektakulären Prozess Zwölf Jahre Haft für einen ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), besser bekannt als Stasi, gefordert. Der Angeklagte steht im Verdacht, in den 1980er Jahren an der Verfolgung von Regimegegnern beteiligt gewesen zu sein. Die Zeitzeugen berichten von Folter und Menschenrechtsverletzungen, die unter der Ägide des ehemaligen DDR-Regimes stattfanden. Das Landgericht muss nun über das Schicksal des ehemaligen Stasi-Mitarbeiters entscheiden. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf das Urteil, das möglicherweise ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der Vergangenheit sein könnte.

Stasi-Mitarbeiter soll 12 Jahre Haft für Mord an Grenzübergang verbringen

Stasi-Mitarbeiter soll 12 Jahre Haft für Mord an Grenzübergang verbringen

Rund 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss am früheren DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für einen Ex-Stasi-Mitarbeiter gefordert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Vorwürfe der Anklage bestätigt.

Der 80-Jährige aus Leipzig habe sich des heimtückischen Mordes schuldig gemacht. 50 Jahre nach dem tödlichen Schuss am Grenzübergang zwischen Ost und West.

Der damalige Oberleutnant habe am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen. Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und sei mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen.

Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Angeklagte hatte sich im Prozess nicht geäußert. Die Verteidigerin des deutschen Angeklagten hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft hat nun zwölf Jahre Haft für den Ex-Stasi-Mitarbeiter gefordert. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up