Mehrfache Anzeigen nach pro-palästinensischem Demonstration in Düsseldorf
Nach der pro-palästinensischen Demonstration am vergangenen Wochenende in Düsseldorf ist es zu mehrfachen Anzeigen gekommen. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Volksverhetzung, Beschädigung von Straßen und Wegen sowie Körperverletzung aufgenommen. Die Demonstration, bei der hunderte Menschen teilgenommen haben, war von gewalttätigen Ausschreitungen geprägt. Die Polizei hat bereits mehrere Personen in Gewahrsam genommen und sucht nach weiteren Verdächtigen. Die Ermittlungen dauern an. Die Stadt Düsseldorf verurteilt die Gewaltexzesse scharf und fordert von allen Beteiligten eine friedliche Austragung von Meinungsverschiedenheiten.
Düsseldorf: Tausend Protestier marschieren für Palästina durch die Stadt
Am Samstag fand in Düsseldorf eine größere pro-palästinensische Demonstration statt. Rund Tausend Teilnehmer hatten sich gegen 14 Uhr in der Nähe des Hauptbahnhofs zusammengefunden und zogen von dort aus durch die Stadtmitte – unter anderem über die Königsallee – bis zum Schadowplatz für eine Abschlusskundgebung.
Die Demonstration verlief friedlich, jedoch registrierte die Polizei mehrfach verbotene Parolen und stellte mehrere Strafanzeigen. Ein Transparent, das die Teilnehmer dabei hatten, wurde sichergestellt und muss nun geprüft werden, sagte ein Polizeisprecher.
Die Parole From the River to the Sea
Eine Rolle spielte auch die Parole From the River to the Sea. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte erst vergangene Woche in zwei Fällen entschieden, dass die Verwendung des Spruchs strafbar war. Die Parole sei ein Ausdruck der Terrorgruppe Hamas und der durch das Bundesinnenministerium verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland – und damit strafbar, so das Gericht.
Der Satz spielt auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer an, zu dem auch die umstrittenen Gebiete des Gazastreifens und Westjordanlands gehören. Den Organisatoren von Demos in Düsseldorf und Dortmund war die Verwendung der Parole untersagt worden. Dagegen hatten sie geklagt. Der Satz solle nicht das Existenzrecht Israels in Frage stellen, sagten sie vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht hielt die Verwendung der Parolen in beiden Fällen aber für strafbar. Auch der Teilnehmerkreis der Demonstrationen und das Versammlungsthema hätten eine Rolle in dem Urteil gespielt. Nicht bei Demos untersagt werden dürfen dagegen die Begriffe Genozid und Völkermord.
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