Europäisches Gerichtshof verhindert Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel: Urteil abgesegnet
In einem überraschenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof die geplante Fusion zwischen dem deutschen Stahlkonzern Thyssenkrupp und dem indischen Stahlhersteller Tata Steel verhindert. Damit setzt das Gericht einen Rückschlag für die beiden Unternehmen, die auf eine Konsolidierung des europäischen Stahlmarktes hofften. Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil mit wettbewerbspolitischen Bedenken, da die Fusion zu einer Verfestigung der Marktposition der beiden Unternehmen geführt hätte. Die Nachricht kommt für die beiden Unternehmen überraschend und wirft Fragen über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie auf.
EuGH verhindert Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel
Der Industriekonzern Thyssenkrupp hat seine Absicht bekräftigt, seine Stahlsparte eigenständig aufzustellen. Anlass für die Stellungnahme war ein zuvor veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
Das Urteil bestätigt ein Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für eine Fusion der Thyssenkrupp-Stahlsparte mit dem europäischen Stahlgeschäft des indischen Unternehmens Tata Steel, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Neuaufstellung der Stahlsparte
Demnach befinde sich aktuell die Stahlsparte von Thyssenkrupp in einer Neuaufstellung. Das Unternehmen verwies auf die im Juli erfolgte Übernahme von 20 Prozent des Stahlgeschäfts durch das Energieunternehmen EP Corporate Group (EPCG). „Darüber hinaus sind Thyssenkrupp und EPCG in Gesprächen über den Erwerb weiterer 30 Prozent der Anteile am Stahlgeschäft mit dem Ziel, ein gleichberechtigtes 50/50-Joint Venture zu bilden“, hieß es.
Fusion mit Tata Steel abgelehnt
Die Fusion mit Tata Steel hatte die EU-Kommission vor fünf Jahren aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Man untersage den Zusammenschluss, „um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden“, hieß es damals in Brüssel.
Durch den Zusammenschluss wäre zu der Zeit Europas zweitgrößter Stahlkonzern mit rund 48.000 Mitarbeitern und Werken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden entstanden.
Kritik an der EU-Kommission
Thyssenkrupp hält die Begründung für falsch. Man habe die Zurückweisung des Rechtsmittels „zur Kenntnis genommen“, erklärte Thyssenkrupp. „Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Gericht die von uns vorgebrachten Klagegründe nicht hinreichend berücksichtigt hat“, hieß es weiter. Angesichts der schwierigen Lage in der europäischen Stahlindustrie halte man die von der Europäischen Kommission angesetzten Maßstäbe zur Beurteilung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen für nicht angemessen.
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