Winkraft: Sitzung des Rates der Stadt Sonsbeck behandelt Mindestabstände zwischen Wohnhäusern

Index

Winkraft: Sitzung des Rates der Stadt Sonsbeck behandelt Mindestabstände zwischen Wohnhäusern

Am vergangenen Mittwoch fand die Sitzung des Rates der Stadt Sonsbeck statt, in der ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung stand: die Mindestabstände zwischen Wohnhäusern. Im Rahmen des Winkraft-Projektes soll die Stadt Sonsbeck ihre Stadtplanung anpassen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Die Ratsmitglieder diskutierten über die notwendigen Änderungen an den Bauleitlinien, um sicherzustellen, dass die Wohnqualität in Sonsbeck weiterhin hoch bleibt. Die Entscheidung über die Mindestabstände zwischen Wohnhäusern wird von großer Bedeutung für die Zukunft der Stadt sein.

Sitzung des Rates: Diskussion über Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern

Die Gemeinde Sonsbeck hat in ihrer Stellungnahme zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf eine Diskussion über Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern ausgelöst. Die Verwaltung wurde vorgeworfen, für andere Gemeinden strengere Kriterien anzusetzen als für sich selbst.

Der Hintergrund: Der Regionalrat Düsseldorf hat die 18. Änderung des Regionalplans beschlossen, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergienutzung, zu beschleunigen. Die Gemeinde Sonsbeck sollte hierzu eine Stellungnahme abgeben, da sich in dem Entwurf des RPD ein geplanter Windenergiebereich befindet, der aufgrund seines geringen Abstands zur Gemeindegrenze Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Sonsbeck entfaltet.

Konkret geht es um den Windenergiebereich Iss01-Gel01, der unmittelbar östlich an den Ortsteil Hamb angrenzt und sich circa 1300 Meter entlang der Gemeindegrenze von Sonsbeck zu Issum im Verlauf des Kiefernwegs erstreckt. In ihrer Stellungnahme merkte die Sonsbecker Verwaltung nun an, dass Iss01-Gel01 einen Abstand von weniger als 450 Metern zu zwei Wohngebäuden am Strohweg aufweist (440 und 420 Meter). Bei der genauen Standortbestimmung der Windenergieanlagen sei unbedingt zu gewährleisten, dass der Mindestabstand von 450 Metern eingehalten werde, so die Forderung.

Kritik an der Verwaltung

Kritik an der Verwaltung

Ursula Jansen-Hammel (Grüne), die auch Sprecherin der Energiegenossenschaft Sonergie ist, kritisierte, dass mit der Stellungnahme für andere Kommunen strengere Kriterien angesetzt würden. Sie erinnerte an den erst im Juli vom Sonsbecker Rat beschlossenen Kriterienkatalog, der unter anderem festschreibt, dass auf dem Gemeindegebiet geplante Windenergieanlagen lediglich einen Abstand von 400 Metern zu Wohnhäusern im Außenbereich einhalten müssen.

Die Opposition blieb dabei, dass die selbst gefassten geringeren Abstände in der Stellungnahme hätten erwähnt werden müssen, und lehnte diese ab. Mit einer Mehrheit von 14 Ja- zu zehn Nein-Stimmen wurde sie dennoch beschlossen.

Verteidigung der Verwaltung

Bürgermeisterin Nadine Bogedain und Bauamtsleiter Georg Schnitzler wiesen den Vorwurf entschieden zurück. Schnitzler erklärte, dass die 450 Meter Mindestabstand der Windenergiebereiche zu Wohnbebauung von der Bezirksregierung Düsseldorf selbst so gewählt und festgelegt worden seien. Auf dieser Grundlage waren die Hinweise zu erbringen. Er erläuterte zudem, dass im weiteren Verfahren eine Unterschreitung des Mindestabstandes durchaus möglich sei.

Die Diskussion um die Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern bleibt weiterhin ein wichtiges Thema in der Gemeinde Sonsbeck.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up