Geldern: Obdachloser muss in Haft – Verlobte weint vor Gericht (Traducción: Geldern: Persona sin techo debe estar en prisión - La novia llora en el t

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Geldern: Obdachloser muss in Haft – Verlobte weint vor Gericht

In der nordrhein-westfälischen Stadt Geldern hat sich ein dramatisches Szenario ereignet. Ein Obdachloser wurde zu einer Haftstrafe verurteilt und muss nun ins Gefängnis. Das Gerichtsurteil löste bei der Verlobten des Betroffenen große Traurigkeit aus. Sie weinte vor Gericht, als das Urteil verkündet wurde. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie konnte es zu dieser Situation kommen und was bedeutet dies für den Betroffenen und seine Angehörigen?

Verurteilung in Geldern: Mann muss ein Jahr in Haft

Der junge Mann auf der Anklagebank nahm das Urteil entgegen. Ob er seine Verlobte noch einmal in den Arm nehmen dürfe, fragte er lediglich den Vorsitzenden. Der Richter, der ihn gerade zu einem Jahr Gefängnis verurteilt hatte, erlaubte es. Bei der Umarmung flossen Tränen.

Danach klickten die Handschellen und es ging für den 22-Jährigen zurück in die JVA nach Kleve. Dort sitzt der junge Mann seit dem 13. Juni 2024 in Untersuchungshaft.

Versuchter Diebstahl von Kabeltrommeln

Versuchter Diebstahl von Kabeltrommeln

Einen Tag zuvor soll er an der Hubertusstraße in Aldekerk auf dem Gelände des Umspannwerks von Westnetz versucht haben, Kabeltrommeln zu stehlen. Dabei wurde er von Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma erwischt.

Für diesen versuchten Diebstahl musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Geldern verantworten.

Raser-Prozess in Geldern

Raser-Prozess in Geldern

Ein 29-Jähriger soll am Abend des 12. Juni mit mehr als 200 km/h vor der Polizei geflüchtet sein.

Der Angeklagte soll nicht alleine in krimineller Absicht unterwegs gewesen sein. Auf den Überwachungsbändern der Sicherheitsfirma seien zwei weitere Personen zu sehen, so die Anklage.

Während der 22-Jährige sich über einen zwei Meter hohen Maschendrahtzaun Zutritt zum Gelände verschaffte, sollen seine zwei Kumpanen auf der anderen Seite des Zaunes auf ihn und die Beute – immerhin Kupferkabel im Wert von 7500 Euro – gewartet haben.

Als der Angeklagte erwischt wurde, flüchteten die beiden Personen unerkannt.

Familienprobleme

Familienprobleme

Der 22-Jährige, der aktuell ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, kennt die Namen seiner beiden Komplizen. Schließlich gehören sie laut eigener Aussage zur Familie.

Obwohl in der Hauptverhandlung deutlich wurde, dass es insbesondere schwere Probleme in der Familie waren, die den jungen Mann zu der Tat getrieben haben, wollte er die Komplizen vor Gericht nicht verpfeifen.

Der Angeklagte stammt aus einer Roma-Familie aus Rumänien. Sein Vater starb vor sieben Jahren, zu seiner Mutter hat er keinen Kontakt mehr. Eine Schulausbildung hat er nicht.

2022 folgte er dem Ruf einiger Verwandter, die sich in Deutschland als Schrottsammler betätigten. „Das sind aber eher Gelegenheitsdiebe“, sagte seine Verteidigerin.

Lebensgeschichte

Im Kreis seiner Verwandten ließ er sich 2022 zu einer ersten Dummheit hinreißen. Dafür wurde er mit vier Wochen Jugendarrest belegt. Ein Jahr später wurde er nach einem erneuten Diebstahl zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Die Strafe wurde als Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Seine Bewährungsfrist lief also noch, als er am 12. Juni bei dem versuchten Diebstahl in Kerken erwischt wurde.

Zwischenzeitlich soll er sich von der Familie gelöst haben. Er lernte seine Verlobte kennen, hatte eine eigene Wohnung in Gelsenkirchen und sogar einen Job als Bauhelfer.

Doch nachdem sich der Chef der Baufirma in die Türkei abgesetzt und dem 22-Jährigen seinen versprochenen Lohn verwehrt hatte, konnte der junge Mann seine Miete nicht mehr bezahlen und stand wieder auf der Straße.

Und so geriet er erneut in die Fänge seiner zwielichtigen Verwandtschaft.

Urteil

Wie die Verteidigerin, die im Prozess zeitweise auch als Dolmetscherin fungierte, zu Protokoll gab, habe der Angeklagte nun aus seinen Fehlern gelernt.

Er wolle Deutschland verlassen und mit seiner Verlobten nach Rumänien ziehen. Mit den kriminellen Machenschaften seiner Verwandten wolle er nichts mehr zu tun haben.

Die vergangenen Monate in Haft seien hart für ihn gewesen und hätten ihm die Augen geöffnet. Die Tat tue ihm leid.

Das glaubhafte Geständnis bewahrte den Angeklagten am Ende aber nicht vor der einjährigen Haftstrafe.

Der 22-Jährige habe seine Chance gehabt und sei letztlich ein „Bewährungsversager“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Die Strafe könne daher nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Sozialprognose – kein Geld, kein Job, keine Wohnung – sei insgesamt ungünstig.

Es sei daher nicht auszuschließen, dass er wieder straffällig werde, so der Richter.

Da half es auch nicht, dass die Rechtsanwältin nach eigener Aussage „noch nie so einen ehrlichen Mandanten“ erlebt habe.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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