IS-Terroristin in Düsseldorf verurteilt - die Strafe

Index

IS-Terroristin in Düsseldorf verurteilt - die Strafe

In einem bedeutenden Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine 32-jährige Frau wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Frau war 2014 nach Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen. Dort war sie an der Unterstützung von Kämpfern und der Vorbereitung von Anschlägen beteiligt. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 2017 wurde sie von den Behörden festgenommen und angeklagt. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland. Die Strafe wurde aufgrund der Schwere der Verbrechen und der Gefährlichkeit der Täterin festgelegt.

Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilt ISTerroristin zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Syrien-Rückkehrerin aus Trier als Ex-IS-Terroristin zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Zweifache Mutter gesteht Anklagevorwürfe ein

Die 30-jährige Deutsch-Französin hatte die Anklagevorwürfe schon im Ermittlungsverfahren bei der Polizei eingeräumt und das Geständnis im Prozess wiederholt. „Solch ein aufrichtiges und gründliches Geständnis hören wir sonst kaum oder wahrscheinlich nie“, sagte der Vorsitzende Richter Lars Bachler.

Ausreise nach Syrien und Anschluss an die Terrorvereinigung

Ausreise nach Syrien und Anschluss an die Terrorvereinigung

Die 30-jährige Deutsch-Französin war im September 2013 nach Syrien ausgereist, hatte dort nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrorgruppe Jabhat al-Nusra geheiratet und sich der Terrorvereinigung angeschlossen.

Wechsel zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS)

Einige Monate später war die damals 19-Jährige mit ihrem Mann zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewechselt. Anfang 2014 war sie nach Deutschland zurückgekehrt, hatte bei ihrer Schwiegermutter in Köln gewohnt und dem IS noch bis mindestens Februar 2015 angehört und ihrem Mann Geld nach Syrien überwiesen.

Verurteilte Sklavenhalterin war Online-Freundin

Verurteilte Sklavenhalterin war Online-Freundin

Im Prozess hatte sie auch gestanden, die bereits als Sklavenhalterin und Terroristin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Sarah O. aus Konstanz zur Ausreise nach Syrien überredet zu haben. Es sei ihre Online-Freundin gewesen.

Radikalisierung in der Moschee und in Chatgruppen

Die 30-Jährige wanderte nach Syrien aus. Im Zuge des Strafverfahrens gegen Sarah O. war die Deutsch-Französin in den Fokus der Ermittler geraten. Ende November 2023 war sie verhaftet worden, nach knapp vier Monaten Untersuchungshaft kam sie wieder auf freien Fuß. Ihrem Geständnis zufolge wuchs sie in Trier als Kind eines streng gläubigen Moslems aus Algerien und einer serbischen Mutter auf. In der Moschee habe sie ihre ersten Freunde gefunden und sich über die Kontakte und Chatgruppen ab etwa 2011 radikalisiert, hatte die 30-Jährige berichtet.

Urteil ist rechtskräftig

Ihrem Verteidiger verzichtete wie die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up