Einer Blindgänger ist in Millingen gefunden worden
In der Gemeinde Millingen hat sich am gestrigen Tag ein ungewöhnliches Ereignis ereignet. Bei Bauarbeiten in der Nähe des Ortszentrums wurde ein Blindgänger entdeckt, der offenbar aus dem Zweiten Weltkrieg stammt. Die Feuerwehr und die Bombenentschärfung wurden umgehend alarmiert, um den Fund zu sichern und die Bevölkerung zu schützen. Die Experten gehen davon aus, dass der Blindgänger unzündbar ist und keine unmittelbare Gefahr darstellt. Trotzdem wurde ein Abschnitt der Umgebung weiträumig abgesperrt, um alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Im Laufe des Tages werden weitere Informationen über den Fund und die nächsten Schritte bekannt gegeben.
Hier sind zwei mögliche Überschriften für die Notiz:,Blindgänger in Millingen gefunden: Bürger müssen evakuiert werden,Sicherheitsalarm in Millingen: Kampfmittel muss entschärft werden
Im Rahmen von Bauarbeiten an der Hüttenstraße in Millingen ist ein Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden, das aus Sicherheitsgründen am Dienstag (24. September 2024) gegen 17 Uhr entschärft werden muss. Dafür müssen die Anwohnerinnen und Anwohner der folgenden Straßen ihre Häuser und Wohnungen bis 15.00 Uhr verlassen: Anholter Straße 16 – 47, Bahnstraße 6 – 26, Bennemakerweg 1 – 16, Bongersweg 5 – 48, Goethestraße 5b und 5c, Graf-Von-Galenstraße 23 – 25, Hufschmiedweg 2 – 22, Hüttenstraße 2 – 31, Jülkesweg 1a – 28, Kleistraße 2 – 10, Mölderweg 1 – 13, Mozartstraße 3 – 12, Schaffeld 1, Wagnerstraße 23 – 38, Windmühlenstraße 2 – 15 und Zur Leopoldshütte 29 – 31. Insgesamt sind circa 485 Personen in Millingen davon betroffen. Auch die Bahnstrecke wird für die Entschärfung gesperrt, wodurch es zu Beeinträchtigungen im Betriebsablauf kommen kann. Die Stadt Rees richtet in der Millinger Grundschule eine Aufenthaltsmöglichkeit ab 12.00 Uhr bis zum Ende des Einsatzes ein. Wie lange die Entschärfung des zweieinhalb Zentner Blindgängers dauert, kann aktuell nicht gesagt werden. Das städtisches Ordnungsamt geht aber davon aus, dass die Anwohnerinnen und Anwohner zum frühen Abend wieder in ihre Häuser zurückkehren können. Die Evakuierung ist dringend erforderlich und im Radius von 300 Metern zum Fundort dürfen sich keine Personen aufhalten.
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