- Schulen in Kleve: Klassen dürfen nicht beliebig groß sein
- Klassenbegrenzung in Kleve: Schüler bei Gemeinsamem Lernen sollen Regel werden
- 24 Schüler pro Klasse: Die ursprüngliche Vorgabe
- Verwaltung schlägt Klassenbegrenzung von 24 Schülern vor
- Rechtssicherheit für Gemeinsames Lernen
- Seiteneinsteiger: Eine Herausforderung für die Klassenbegrenzung
Schulen in Kleve: Klassen dürfen nicht beliebig groß sein
In der Stadt Kleve gibt es einen wichtigen Beschluss, der die Schulen betrifft. Ab sofort gilt eine neue Regelung, die die Klassengröße in den Schulen begrenzt. Dieser Schritt soll die Lehrqualität und die Betreuung der Schüler verbessern. Laut der neuen Vorschrift dürfen die Klassen nicht beliebig groß sein, um sicherzustellen, dass jeder Schüler die notwendige Aufmerksamkeit und Unterstützung erhält. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um die Bildung in Kleve zu stärken und die Zukunft der Schüler zu sichern.
Klassenbegrenzung in Kleve: Schüler bei Gemeinsamem Lernen sollen Regel werden
Beim Gemeinsamen Lernen wird Inklusion in die Praxis umgesetzt: Schüler mit und ohne Beeinträchtigung lernen gemeinsam in einer Klasse. In Kleve gibt es drei Schulen, die diesem Konzept folgen: die Grundschule An den Linden, die Willibrordschule und die Karl-Leisner-Grundschule.
24 Schüler pro Klasse: Die ursprüngliche Vorgabe
Die Zahl der Schüler, die in die Eingangsklassen aufgenommen werden, war ursprünglich auf 24 festgesetzt worden, um den Förderbedarfen gerecht zu werden. Doch in der Praxis sind die Klassen in der Regel größer.
Verwaltung schlägt Klassenbegrenzung von 24 Schülern vor
Die Verwaltung hat dem Schulausschuss nun den Vorschlag unterbreitet, die Vorgabe von 24 Kindern auch offiziell zu beschließen. Wir würden die Begrenzung gerne verschriftlicht haben, damit wir in Zukunft auch im Streitverfahren die Möglichkeit haben, Kinder abzuweisen, erklärte Christian Schoofs, Fachbereichsleiter Schulen, im Rathaus.
Rechtssicherheit für Gemeinsames Lernen
Die Verwaltung will Rechtssicherheit erlangen, die es bisher nicht gibt. Wir möchten die Begrenzung gerne verschriftlicht haben, damit wir in Zukunft auch im Streitverfahren die Möglichkeit haben, Kinder abzuweisen, betonte Schoofs.
Seiteneinsteiger: Eine Herausforderung für die Klassenbegrenzung
Schoofs verwies auch darauf, dass man die Zahl 24 nicht halten könne, wenn Seiteneinsteiger zugewiesen werden – dann müssten die Klassen wachsen. Die Verwaltung will jedoch die Vorgabe von 24 Schülern pro Klasse offiziell festsetzen, um eine klare Regelung zu haben.
Die Inklusion in den Schulen in Kleve soll damit auch in Zukunft sichergestellt werden. Die Verwaltung will damit die Rechte und Möglichkeiten der Schüler mit und ohne Beeinträchtigung besser garantieren.
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