Europäischer Gerichtshof erachtet Milliarden-Strafe für Google für rechtmäßig

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Europäischer Gerichtshof erachtet Milliarden-Strafe für Google für rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Milliarden-Strafe gegen den US-Technologiekonzern Google rechtmäßig ist. Damit bestätigte das höchste europäische Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Google 2019 wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Suchmaschinen eine Strafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro auferlegt hatte. Der EuGH folgte der Argumentation der Kommission, dass Google unfairer Wettbewerb betrieben und dadurch den Wettbewerb auf dem Markt behindert habe. Die Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf die digitale Wirtschaft in Europa haben.

Google triumphiert: EU-Kommission muss Milliarden-Strafe für Gesellschaft zurückziehen

Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google vor dem Gericht der EU einen Sieg errungen. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ seine beherrschende Stellung missbraucht habe, entschieden die Richter.

„AdSense for Search“ ermöglicht anderen Internetseiten, Google-Suchmasken einzubinden und dafür Gegenleistungen zu erbringen. Finanziell ist „AdSense“ für Google eher ein Nischenprodukt. Der Tech-Riese nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor.

Die Richter bestätigten zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission, erklärten aber die Geldbuße für nichtig. Die Brüsseler Behörde habe nicht alle relevanten Umstände bei der Frage berücksichtigt, ob die Vertragsklauseln seitens Google missbräuchlich gewesen seien.

Europäischer Gerichtshof: Google-Abgabe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro für nichtig erklärt

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Vergangene Woche musste Google vor dem EuGH bereits eine Niederlage hinnehmen: Die Richter bestätigten eine Strafe der EU-Kommission in Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. Der Tech-Riese habe seine Marktmacht missbraucht, indem auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt worden seien.

Google hatte auch hier schon vor dem Urteil Änderungen vorgenommen. In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von großen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro.

Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern. Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass die Tech-Konzerne ihre Marktmacht nicht missbrauchen und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen garantieren.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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