Neuss: Projekt Behandlung im Voraus planen der TZG kooperiert mit der Lebenshilfe
Die TZG (Trägervereinigung für zeitgemäße Gesundheit) in Neuss setzt ein wichtiges Zukunftsprojekt um, das die Behandlung im Voraus planen für Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat. Durch die enge Kooperation mit der Lebenshilfe, einer Organisation, die sich für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzt, soll eine umfassende und individualisierte Unterstützung gewährleistet werden. Das Projekt zielt darauf ab, die Teilhabe und Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen.
Neue Kooperation zwischen TZG und Lebenshilfe für Patientenverfügungen
Bei jeder medizinischen Maßnahme müssen Patienten vorher einwilligen. Damit ihre Wünsche auch dann noch respektiert werden, wenn sie es nicht mehr äußern können, gibt es in Deutschland seit 2009 eine Patientenverfügung. Damit legen Betroffene vorher fest, wie Ärzte bei Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen handeln sollen.
Das Technologiezentrum Glehn (TZG) hat im Auftrag des Rhein-Kreises Neuss die Patientenverfügung im Jahr 2020 weitergeführt und arbeitet nun mit der Lebenshilfe Neuss am Projekt „Behandlung im Voraus planen“ (BVP). Bei BVP geht es darum, dass Menschen mit kognitiven Einschränkungen für den Krankheitsfall eigenständige Entscheidungen treffen sollen.
RheinKreis Neuss erweitert Projekt 'Behandlung im Voraus planen' mit Lebenshilfe Neuss
In den Gesprächen beantworten Betroffene Fragen wie „Welche ganz konkreten Maßnahmen sollen dann ergriffen werden? Und welche nicht?“ oder „Wie soll eine Behandlung im Falle einer medizinischen Krise aussehen?“ . Nach eigenen Angaben kommen die Gesprächsbegleiter unter anderem aus dem medizinischen und sozialen Bereich und werden vorher geschult.
Modellregion für Selbstbestimmung im Alter
Die Ergebnisse halten sie schriftlich in einer erweiterten Patientenverfügung fest. Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung steht das Angebot den Bewohnern der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe zu. Es handelt es sich dabei um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem sprechen die Mitarbeiter bei Bedarf mit den Angehörigen der Betroffenen, um sich über den mutmaßlichen Willen der Bewohner zu informieren.
„Die Umsetzung des Konzeptes ,Behandlung im Voraus planen‘ stellt nicht nur eine konsequente Weiterführung der herkömmlichen Patientenverfügung dar, sondern ist auch eine große Bereicherung für die Bewohner und deren Angehörige sowie für die Versorgenden aus der Pflege, Betreuung, Medizin und den Rettungsdiensten“, erklärt Andreas Gerdes, Koordinator des Projekts BVP regional.
Die Lebenshilfe berät, begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderungen über alle Lebensphasen hinweg. Ziel von BVP sei es, dass Menschen so behandelt werden, wie sie es sich wünschen.
„Seit Beginn des Projektes BVP regional im Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2020 erweitern wir stets unsere Kooperationen“, erläutert Gerdes. Zu den aktuell 16 kooperierenden Altenheimen kommen damit nun vier weitere Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe hinzu. Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt dabei das Projekt „Behandlung im Voraus planen“ finanziell.
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