Rheinland-Pfalz: Landesverordnung soll Mieterhöhungen begrenzen
In Rheinland-Pfalz soll eine neue Landesverordnung die Mieterhöhungen in Zukunft begrenzen. Die Landesregierung will damit den Mietanstieg in dem Bundesland bremsen, der in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Mieten in Rheinland-Pfalz nicht weiter unkontrolliert ansteigen. Dies soll insbesondere den Mieterinnen und Mietern helfen, die von den immer höheren Mieten betroffen sind. Die Ziele der Landesverordnung sind, die Lebenshaltungskosten in Rheinland-Pfalz zu reduzieren und die Wohnungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu erhöhen.
Rheinland-Pfalz setzt Mieterhöhungen in Grenzen
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will den Anstieg der Mieten in einer Reihe von Kommunen auch in den kommenden fünf Jahren begrenzen. Eine von der Landesregierung beschlossene neue Verordnung stuft mit dem Rhein-Pfalz-Kreis erstmals auch einen Landkreis als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ein, wie das Mainzer Finanzministerium am Mittwoch mitteilte.
In den betroffenen Regionen, darunter der Rhein-Pfalz-Kreis, die Städte Mainz, Ludwigshafen, Speyer und Landau, dürfen Mieten bei bestehenden Verträgen um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden. Die Einschränkungen gelten bis 2029.
Im Gegensatz zur bisher gültigen Fassung der sogenannten Kappungsgrenzenverordnung ist die Stadt Trier nicht mehr von den Regelungen betroffen. Dort hat sich einem vom Land beauftragten Gutachten zufolge die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt.
Nach geltendem Recht dürfen Vermieter von frei finanzierten Wohnraum die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Regionen mit Wohnungsmangel soll ein niedrigerer Grenzwert die Mieter besser schützen.
Die neue Verordnung soll den Anstieg der Mieten in den kommenden Jahren begrenzen und damit den Mietern in Rheinland-Pfalz mehr Sicherheit geben.
Die Landesregierung will damit den Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz regulieren und den Mietern einen fairen Schutz bieten.
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis 2029.
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