Europäischer Gerichtshof (EuGH) bestätigt Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wichtigen Urteil die Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen den US-amerikanischen Konzern Google bestätigt. Damit hat der EuGH die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017 bestätigt, die Google wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit seiner Suchmaschine verurteilt hatte. Die Geldbuße ist die höchste Strafe, die jemals von der Europäischen Kommission gegen ein Unternehmen verhängt wurde. Die Entscheidung des EuGH ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliarden-Euro-Geldbuße gegen Google
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil entschieden, dass Google eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro zahlen muss. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, so die Richter in Luxemburg.
Die EU-Kommission verhängte 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass Google auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte.
Demnach präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link. Dies führte dazu, dass die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger anklickten als die der Konkurrenz.
Die EU-Kommission argumentierte, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, da die Konkurrenten auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen waren, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht.
Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb, so die Richter.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen belegt, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine großen Probleme machten.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.
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