Urteil in Düsseldorf: Strafe wegen Mordes durch Schlägerei festgelegt

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Urteil in Düsseldorf: Strafe wegen Mordes durch Schlägerei festgelegt

In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landesgericht Düsseldorf ein historisches Urteil gesprochen: Ein 25-Jähriger wurde wegen Mordes durch Schlägerei zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den 35-Jährigen Opfer im Rahmen einer Auseinandersetzung in einer Düsseldorfer Diskothek tödlich verletzte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Haftstrafe gefordert, da der Täter vorsätzlich und mit bemerkenswerter Grausamkeit gehandelt habe. Das Urteil wird in der Öffentlichkeit großes Interesse hervorrufen und eine breite Debatte über die Gewaltproblematik in der Düsseldorfer Nachtszene auslösen.

Urteil in Düsseldorf: Strafe wegen Mordes durch Schlägerei festgelegt

Urteil in Düsseldorf: Strafe wegen Mordes durch Schlägerei festgelegt

Ein Gast aus Düsseldorf wurde vom Schwurgericht zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er am ersten Weihnachtstag 2023 einen Streit mit einem Küchenhilfen in einem Lokal nahe der Ostparksiedlung durch Faustschläge beendet hatte.

Der Hintergrund: Der 46-jährige Küchenhilfe war erheblich angetrunken und hatte zuvor bei einem Weihnachtsprosit eine abfällige Bemerkung gegen den Gast gemacht. Später kehrte er gegen Mitternacht mit fast 1,5 Promille Alkohol zurück in das Lokal und steuerte direkt den Tisch des Paares an, wo er die Haare der Frau des Gastes anfasste. Als der Gast ihn zur Rede stellte, kam es zu einem Disput zwischen beiden.

Das Verbrechen: Der Gast gab zu, den Küchenhilfen durch Faustschläge beendet zu haben. Der Kontrahent kippte jedoch hintenüber und schlug mit dem Hinterkopf ungebremst auf dem Lokalboden auf, was zu schweren Schädelverletzungen führte, an denen er Tage später starb.

Das Urteil: Das Landgericht verhängte eine Strafe von drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall. Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre Haft für den Fitnesstrainer und Ex-Kampfsportler gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Begründung: Der Angeklagte gab an, dass er in einer Mischung aus Angst und Reflex zugeschlagen habe, um sich zu schützen. Er habe die Bewegungen des Angetrunkenen so gedeutet, als würde der direkt zu einem Angriff übergehen. Schwere oder sogar tödliche Verletzungen des Kontrahenten habe er nicht gewollt.

Die Reaktion: Der Verteidiger ließ das nicht gelten und hatte wegen angeblicher Notwehr einen Freispruch beantragt. Die Staatsanwältin war jedoch der Meinung, dass der Fitnesstrainer, obwohl er seit Jahren angeblich keinen Kampfsport mehr betreibe, zumindest in Kauf genommen habe, dass er den alkoholisierten Gegner erheblich verletzt habe.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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