Petr Bystron: Ermittler fordern Aufhebung der Immunität

Die Ermittler im Fall des CSU-Politikers Petr Bystron haben einen wichtigen Schritt in ihrem Verfahren getan. Sie fordern die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten, um ihre Untersuchungen gegen ihn fortsetzen zu können. Bystron, der auch als Mitglied des Europäischen Parlaments tätig ist, wird der Annahme von Bestechungsgeldern verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft hat bereits umfangreiche Beweise gegen den Politiker gesammelt und will nun die nächste Stufe in ihrem Verfahren erreichen. Die Aufhebung der Immunität wäre ein wichtiger Erfolg für die Ermittler, um Bystron strafrechtlich zu verfolgen. Die politischen Kreise beobachten das Verfahren mit großem Interesse, da es Auswirkungen auf die politische Karriere des Abgeordneten haben könnte.

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Generalstaatsanwaltschaft fordert Aufhebung von Petr Bystrons Immunität

Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim Europäischen Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine“ darüber berichtet. Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Bystron pausieren wegen Immunität. Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren.

Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Hintergrund

Hintergrund

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.

Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nun den Antrag auf Aufhebung seiner Immunität gestellt, um die Ermittlungen fortsetzen zu können.

Konsequenzen

Konsequenzen

Die Konsequenzen einer Aufhebung der Immunität könnten für Bystron gravierend sein. Ohne Immunität könnte er sich den Ermittlungen nicht mehr entziehen und würde sich den Vorwürfen stellen müssen.

Die AfD hat bisher zu der Angelegenheit noch keine Stellungnahme abgegeben. Es bleibt abzuwarten, wie die Partei auf die Entwicklung reagiert und wie Bystron selbst auf die Vorwürfe reagiert.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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