Bestätigung des Urteils: Deutscher Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Iraners wegen Giftanschlags

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Bestätigung des Urteils: Deutscher Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Iraners wegen Giftanschlags

Der Deutsche Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil bestätigt: Ein iranischer Staatsbürger wurde wegen eines Giftanschlags verurteilt. Das Gericht hat entschieden, dass die Verurteilung rechtmäßig war und somit rechtsgültig bleibt. Die Angelegenheit erregte großes Aufsehen, da es sich um einen Anschlag auf eine deutsche Firma handelte. Der Iraner hatte versucht, ein Gift in ein Produkt zu mischen, das von der Firma hergestellt wurde. Die Justiz hat nun klargemacht, dass solche kriminellen Handlungen nicht toleriert werden. Die Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Iraners wegen Giftanschlags

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Verurteilung eines 25-jährigen Iraners wegen der Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland bestätigt. Der Mann war im Januar 2023 in einem spektakulären Anti-Terroreinsatz in Castrop-Rauxel im Ruhrgebiet festgenommen worden und später vom Landgericht Dortmund zu vier Jahren Haft mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Keine Rechtsfehler festgestellt

Keine Rechtsfehler festgestellt

Laut dem Bundesgerichtshof seien keine Rechtsfehler bei der Verurteilung festgestellt worden. Das Urteil wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung ist damit rechtskräftig.

Der Iraner plante einen Anschlag mit Biowaffen

Der Iraner hatte nach Überzeugung der Dortmunder Richter einen Anschlag in Deutschland verüben und damit möglichst viele Menschen töten wollen. Er hatte demnach bereits über das Internet Kontakt zur terroristischen Vereinigung Islamischer Staat aufgenommen und nach Anleitung einer unbekannten Person begonnen, die Substanzen zur Herstellung von Cyanid zu besorgen.

Das Giftrezept war untauglich

Dass die erworbenen Materialien tatsächlich zur Giftherstellung ungeeignet waren, ahnte er jedoch nicht. Dass damit objektiv keine Gefahr für die Bevölkerung bestand, hielten die Richter beim Bundesgerichtshof wie die in Dortmund für irrelevant für die Strafbarkeit.

Terrorismusfinanzierung strafbar

Auch die Annahme des Landgerichts, das Ansammeln verschiedener vermeintlich zur Giftherstellung benötigter Grundstoffe sei als Terrorismusfinanzierung strafbar, halte der rechtlichen Kontrolle stand, so der Bundesgerichtshof.

Der Iraner war zusammen mit seinem Bruder im Januar 2023 nach dem Hinweis eines Nachrichtendienstes festgenommen worden. Chats mit mehreren Personen, die dem Islamischen Staat nahestehen sollen, hatten die Terrorfahnder auf den Iraner aufmerksam werden lassen.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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