Köln: Vier Männer stehen nach Tod eines 15-Jährigen unter Anklage

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Köln: Vier Männer stehen nach Tod eines 15-Jährigen unter Anklage

In der Domstadt Köln hat sich ein trauriges Ereignis zugetragen, das große Betroffenheit in der Bevölkerung ausgelöst hat. Nach dem Tod eines 15-Jährigen müssen sich nun vier Männer vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die vier Männer erhoben, die beschuldigt werden, den Tod des Jugendlichen verursacht zu haben. Die genauen Umstände des Vorfalls sind noch unklar, aber die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Die Menschen in Köln sind geschockt und traurig über den Verlust des jungen Lebens. Die Justiz wird nun versuchen, die Wahrheit ans Licht zu bringen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Köln: Anklage gegen vier Männer nach Tod eines 15-Jährigen im Drogenmilieu

Der Fall machte weit über Köln hinaus Schlagzeilen: Im März wird ein 15-Jähriger tot am Hafen in Köln-Mülheim aufgefunden. Der Jugendliche wurde erstochen.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage gegen vier Männer (18, 20, 20, 26) erhoben. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen, wie ein Sprecher des Kölner Landgerichts auf Anfrage mitteilt.

Die Männer sollen den Jugendlichen auf Wut und Rache getötet haben. Der Anklage zufolge sollen der Tat Streitigkeiten im Drogenmilieu vorausgegangen sein, sagt der Sprecher.

Ein Termin für einen Prozess gibt es noch nicht. Die zuständige Kammer muss nun erst über eine Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren entscheiden.

Rückblick: Der Tod des 15-Jährigen Dara

Rückblick: Der Tod des 15-Jährigen Dara

Am Morgen des 10. März, es ist ein Sonntag, gegen 8 Uhr finden Polizisten die Leiche des Jungen – sein Name war Dara – auf einer Landzunge am Mülheimer Hafen. Der Jugendliche trägt nur eine Unterhose, sein Körper zeigt Spuren von Gewalteinwirkung, wie die Polizei mitteilte.

Eine Mordkommission wird eingerichtet. Die Suche nach Dara war schon etwa sechs Stunden vorher gestartet – und auch zwei Tatverdächtige, 18 und 20 Jahre alt, sind bereits festgenommen, als der getötete Jugendliche gefunden wird.

Der Tatablauf

Der Tatablauf

Die Ermittler gehen von folgendem Tatablauf aus: Die Beschuldigten sollen Dara in der Nacht auf den 10. März vor einer Kneipe in der Danzierstraße in Mülheim gegen 1.30 Uhr mit Waffen bedroht und zum Mitgehen gezwungen haben.

Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sprach damals von einer Entführung. Die Bedrohung hat auf Gäste der Kneipe, aber auch Anwohner derart ernst gewirkt, dass gleich mehrere Zeugen die Polizei alarmierten.

Zeitweise suchte die Polizei die Gegend mit bis zu einem Dutzend Streifenwagen ab, setzt auch einen Spürhund ein, zunächst vergeblich. Inzwischen sollen die Beschuldigten mit Dara in den abgelegenen Mülheimer Hafen gefahren sein. Dort sollen sie ihn mit mehreren Messerstichen getötet und den Leichnam in der Nähe des Hafenbeckens abgelegt haben.

Motiv der Tat

Motiv der Tat

Als ein mögliches Motiv für die Tat kommt in Betracht, dass der später Getötete in einer beim Amtsgericht Köln verhandelten Jugendstrafsache einen der Beschuldigten mit seiner Aussage belastet hatte, teilte Oberstaatsanwalt Bremer damals mit.

Vor diesem Hintergrund stützte sich schon der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Dara war Angeklagter in dem Prozess, in dem es um Drogendelikte ging. Die Verhandlung im Februar 2024 war wegen seines jugendlichen Alters nicht öffentlich.

Nach Informationen unserer Redaktion hat er den Namen seines Bekannten genannt, um eine Strafmilderung zu erreichen.

Die Festnahmen

Am 13. März wird ein dritter Tatverdächtiger in Remscheid festgenommen. Der 26-Jährige – mehrfach vorbestraft wegen Drogendelikten – soll den Wagen gefahren haben, mit dem Dara entführt wurde.

Spezialkräfte der Polizei vollstrecken früh morgens nach dem Hinweis eines Zeugen einen international ausgeschriebenen Haftbefehl gegen den Mann, der wie die beiden anderen Beschuldigten vor seiner Verhaftung in Köln lebte.

Kommentar eines Strafverteidigers

Burkhard Benecken, ein erfahrener Strafverteidiger, sagt: In gewissen Kreisen und entsprechenden Strafverfahren ist es leider fast schon die Regel, dass Zeugen oder Angeklagte bedroht werden.

Er erlebe das insbesondere bei Verfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden. Da geht teilweise die nackte Angst um. Manche würden eher höhere Strafen in Kauf nehmen als gegen Mittäter auszusagen.

Dass Zeugen oder Mitangeklagte bedroht und verprügelt werden, habe er vor allem unter Jugendbanden im Ruhrgebiet schon häufig erlebt, sagt Benecken. Die Brutalität vor allem unter jungen Menschen kann da fast grenzenlos sein.

Er betont aber auch: Man kann dem Staat aber keinen Vorwurf machen – es kann ja nicht jeder, der sich in einem gewissen Milieu bewegt, unter Personenschutz gestellt werden.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

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