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Remscheid: Keine Vorstrafe nach Weihnachtsmarkt-Schlägerei

In der Stadt Remscheid ist ein aufsehenerregender Vorfall geschehen, der für viel Aufmerksamkeit sorgte. Am Weihnachtsmarkt kam es zu einer Schlägerei, die von den Behörden aufgegriffen wurde. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft entschieden, dass keine Vorstrafe verhängt wird. Dies bedeutet, dass die Tat nicht in das Strafregister aufgenommen wird und somit keine negativen Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen hat. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wirft jedoch Fragen auf, warum eine solche Entscheidung getroffen wurde.

Remscheid: Keine Vorstrafe nach Weihnachtsmarkt-Schlägerei

Alkoholbedingte Enthemmung führte zu gewaltsamen Auseinandersetzungen

Ein 22-Jähriger aus Remscheid war in der Nacht des 2022 an einem Weihnachtsmarkt-Schlägerei beteiligt. Der Angeklagte soll nach einer alkoholbedingten Enthemmung zugeschlagen haben. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe, die knapp unter dem lag, was er zukünftig als Vorstrafe im Bundeszentralregister mitgeschleppt hätte.

Die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Berufung, da sie von einem minderschweren Fall ausging. Das Opfer hatte eine Platzwunde am Auge davongetragen, die genäht werden musste.

Der Hintergrund des Vorfalls

Der Hintergrund des Vorfalls

Die Gruppe junger Männer, der das Opfer angehörte, war nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes und einer Kneipe auf dem Heimweg, als man mit Freunden des Angeklagten aneinander geriet. Als einer glaubte, einen der Entgegenkommenden zu kennen, soll der mit Hallo Lucy begrüßt worden sein. Der Grund: Lucy soll der Name einer Pornodarstellerin sein, so hatte man sich nicht titulieren lassen wollen.

Der Angeklagte war eher zufällig in diese Rempelei seiner Freunde mit der anderen Gruppe hineingeraten. Er soll dahinter gegangen sein, ein Kumpel hatte ihn hinzugerufen. Am Ort des Geschehens angekommen, hatte ihm einer der Kontrahenten die Brille aus dem Gesicht geschlagen.

Die Verteidigung

Von der Verteidigerin des 22-Jährigen war zu hören: Mein Mandant hat Panik bekommen und über das Maß hinaus um sich geschlagen. Hinzu kommt, dass er stark alkoholisiert gewesen sei und sich auf einem Ausnüchterungsspaziergang befunden habe.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts seien bereits 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt worden. Der 20-Jährige hatte im Zeugenstand gesagt, er sei damals von den Schlägen auf den Rücken und in das Gesicht geschockt gewesen. Langfristige Verletzungsfolgen habe er nicht davon getragen, auch psychologische Hilfe sei nicht nötig gewesen.

Das Ergebnis

Die Staatsanwältin hatte nach der Aussage des Zeugen genug gehört, um einer gegenseitigen Rücknahme der Berufung zustimmen zu können. Für den Angeklagten ist die Sache damit glimpflich und ohne Eintrag im Vorstrafenregister ausgegangen. Die Prognose der Verteidigerin: Vor einem Strafgericht sehen wir ihn nicht mehr.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

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