Der angeklagte Soldat weigert sich weiterhin, Angaben zu vierfachen Morden zu machen.

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Der angeklagte Soldat weigert sich weiterhin, Angaben zu vierfachen Morden zu machen.

Im aktuellen Prozess um die vierfachen Morde weigert sich der angeklagte Soldat weiterhin, Angaben zu den Vorwürfen zu machen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-jährigen Soldaten vorsätzliches Töten in vier Fällen vor. Die Opfer waren allesamt Zivilisten, die während eines Einsatzes in einem Krisengebiet getötet wurden. Der Soldat bestreitet die Vorwürfe und behauptet, dass er lediglich seine dienstlichen Pflichten erfüllt habe. Die Verteidigung des Soldaten argumentiert, dass die Beweise gegen ihren Mandanten unzureichend seien und fordert seine Freilassung. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Angeklagter Soldat schweigt weiterhin über vierfache Tötung von Menschen

Der wegen einer Mordserie angeklagte Bundeswehrsoldat bleibt im Landgericht Verden stumm zu den tödlichen Schüssen auf vier Menschen. „Wir rennen nicht hinterher, ob Sie aussagen oder nicht aussagen“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk am Donnerstag zu dem 33 Jahre alten Angeklagten.

Psychiatrisches Gutachten am 2. Oktober

Psychiatrisches Gutachten am 2. Oktober

Am 2. Oktober soll der psychiatrische Gutachter gehört werden. Im Gespräch mit ihm hatte der mutmaßliche Mörder Angaben zu den vorgeworfenen Taten gemacht.

Anklage wegen vierfachen Mordes

Anklage wegen vierfachen Mordes

Laut Staatsanwaltschaft soll der Fallschirmjäger in der Nacht zum 1. März dieses Jahres im Landkreis Rotenburg aus Hass und Rache vier Menschen getötet haben. Dabei brach er nachts mit einer Axt in die Häuser ein:

  • Zunächst erschoss er in Westvesede den 30 Jahre alten neuen Partner seiner getrennt lebenden Frau und dessen Mutter,
  • danach im rund zehn Kilometer entfernten Brockel die beste Freundin seiner Noch-Ehefrau sowie deren dreijährige Tochter.

Die Anklage gegen den Soldaten wegen vierfachen Mordes wird weiter verhandelt.

Reaktionen der Angehörigen

Reaktionen der Angehörigen

Die Anwältin Helen Wienands, die den sechsjährigen Sohn des getöteten 30-Jährigen als Nebenkläger vertritt, sagte: Den Angehörigen der Opfer gehe es darum, dass der Angeklagte nicht mehr aus dem Gefängnis herauskommt.

Sie fügte hinzu: Der Junge habe alles mitbekommen, er hat Angst, dass er noch etwas zu befürchten hat.

Der Angeklagte im dunklen Hemd mit akkuratem, militärischem Haarschnitt verfolgte die Verhandlung äußerlich ungerührt.

In der nur einstündigen Verhandlung am Donnerstag wurde der Bericht der Rechtsmediziner verlesen, die die Leichen von Mutter und Kind begutachtet haben.

Udo Müller

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