- Skandal um Fördergeld: Ex-Staatssekretärin Sabine Döring bekommt keine Aussagegenehmigung
- Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Ex-Staatssekretärin Döring darf nicht öffentlich zu Fördergeld-Affäre sprechen
- Keine Aussagegenehmigung für Ex-Bildungsstaatssekretärin
- Verwaltungsgericht: Kein berechtigtes Interesse an Aussagegenehmigung
Skandal um Fördergeld: Ex-Staatssekretärin Sabine Döring bekommt keine Aussagegenehmigung
In einem aktuellen Skandal um Fördergeld ist die ehemalige Staatssekretärin Sabine Döring in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die ehemalige Spitzenbeamtin wird nun nicht die Aussagegenehmigung erhalten, um im Zusammenhang mit den Vorwürfen über die Verwendung von Fördergeldern auszusagen. Die Entscheidung sorgt für erhebliches Aufsehen in der Politik und bei den Betroffenen. Die Frage, warum Sabine Döring keine Aussagegenehmigung erhält, bleibt weiterhin offen. In den kommenden Tagen werden weitere Details bekannt werden, die das Ausmaß des Skandals beleuchten werden.
Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Ex-Staatssekretärin Döring darf nicht öffentlich zu Fördergeld-Affäre sprechen
Die ehemalige Bildungsstaatssekretärin Sabine Döring darf sich nicht - wie von ihr gewünscht - öffentlich zur sogenannten Fördergeld-Affäre äußern. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren, das Döring angestrengt hatte.
Ihr stünden keine Ansprüche auf Aussagegenehmigung gegen die Bundesrepublik Deutschland zu, entschied das Gericht in Nordrhein-Westfalen. Gegen den Beschluss sei das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht NRW möglich.
Keine Aussagegenehmigung für Ex-Bildungsstaatssekretärin
Döring darf sich demnach auch nicht wie angestrebt im Bundestag zum Thema äußern. Am Dienstag befasst sich der Bildungsausschuss erneut mit dem Thema und befragt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP).
Politiker der Unionsfraktion hatten für die Sondersitzung auch eine Einladung Dörings erbeten. Diese hatte in einem Schreiben an die Ausschussvorsitzenden betont, sie wolle gerne einen „Beitrag zu Aufklärung und Transparenz“ leisten.
Stark-Watzinger will sich im Bundestag äußern - aber ohne Ex-Staatssekretärin. Die Bundesbildungsministerin hatte auf die Verschwiegenheitspflicht für Beamte auch nach Ende ihres Dienstverhältnisses verwiesen. Für öffentliche Äußerungen braucht Döring eine Genehmigung ihrer früheren Dienstherrin.
Die ehemalige Staatssekretärin hatte im Juli das Eil-Verfahren gegen das Ministerium angestrengt, mit dem Ziel sich in der Sache öffentlich äußern zu dürfen.
Verwaltungsgericht: Kein berechtigtes Interesse an Aussagegenehmigung
Das Verwaltungsgericht erläuterte am Freitag, die Antragstellerin könne kein berechtigtes Interesse zur Erteilung einer solchen Aussagegenehmigung geltend machen. Das Gericht sah auch keine Verletzung der eigenen Rechte Dörings - etwa ihres Persönlichkeitsrechts.
Die Verschwiegenheitspflicht, der die Antragstellerin als ehemalige Beamtin unterliege, und die mit Verfassungsrang versehen sei, überwiegt dem VG zufolge.
Dass Döring ihren Posten räumen musste, war eine Konsequenz aus dem Umgang im Ministerium mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Stark-Watzinger war selbst in den Fokus geraten: Aus E-Mails ging hervor, dass jemand an hoher Stelle in ihrem Haus um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant seien und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte.
Schon solche Erwägungen sind nach Ansicht von Kritikern ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft. Die Union warf Stark-Watzinger mangelnden Aufklärungswillen vor.
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