Neues Recht: Das Bauen soll leichter werden - auch in Nordrhein-Westfalen

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Neues Recht: Das Bauen soll leichter werden - auch in Nordrhein-Westfalen

In Deutschland erlebt die Bauindustrie einen umfassenden Wandel. Mit dem neuen Baurecht soll es nun einfacher werden, Häuser und Gebäude zu errichten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat ein neues Gesetz erlassen, das den Bauvorgang beschleunigen und vereinfachen soll. Ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau anzukurbeln und die Wohnungsnot in Deutschland zu bekämpfen. Auch in Nordrhein-Westfalen soll das neue Recht zu einer besseren Planungssicherheit führen und die Bauherren entlasten.

Neues Recht soll Bauen erleichtern: Bundesregierung setzt auf schnellen Wohnungsbau

In Deutschland sind Neubauwohnungen gegenwärtig so teuer wie in kaum einem anderen Land der EU. Die Herstellungskosten belaufen sich durchschnittlich auf 5.000 Euro pro Quadratmeter. Davon machen allein die Baukosten 3.250 Euro aus, hinzu kommen Kosten für Planung, Gutachten und Genehmigungsverfahren. Die Folge: Bauen ist nicht nur teuer, sondern auch ein extrem langwieriger Prozess.

Um diesem Prozess zu beschleunigen und möglichst rasch zu mehr Wohnraum zu kommen, hat die Bundesregierung das Baugesetzbuch novelliert. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) glaubt, damit den ersten Schritt getan zu haben. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres den Bundestag passiert haben.

Kernpunkte der Novelle

Kernpunkte der Novelle

Vereinfachung des Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten: Es soll kein gesonderter Bebauungsplan mehr vorliegen müssen. Die jeweilige Kommune muss jedoch zustimmen.

Erweiterungen von Gebäuden sollen überall möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Genehmigungen für solche Aufstockungen sollen dann gleich für ganze Straßenzüge beantragt werden können.

Leichteres Verdichten soll ermöglicht werden, zum Beispiel durch Bauen in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen.

Kommunale Vorkaufsrechte sollen gelten, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.

Genehmigungsvorbehalt soll es in angespannten Märkten für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geben.

Gemeinden sollen Bebauungspläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.

Trotz dieser Maßnahmen ist die Branche nicht zufrieden. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) bezeichnete den Plan, Flächennutzungs- und Bebauungspläne künftig digital zu veröffentlichen, als „Tropfen auf den heißen Stein“. Eine digitale Bauakte sei überfällig.

Kritisiert wird auch, dass Bauherren nachweisen müssen, dass sie Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen oder Baumpflanzungen umgesetzt haben. Dies verteuere das Bauen und treibe die Mieten.

„Der Referentenentwurf enthält minimale Verbesserungen, ein Konjunkturprogramm für die Baubranche ist er nicht“, sagte Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des NRW-Landesverbandes der Freien Wohnungsunternehmen.

Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW, begrüßte, dass Bebauungspläne schneller auf den Weg gebracht würden, sieht aber auch „klaren Anpassungsbedarf“, insbesondere bei Lärmschutzbestimmungen.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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