Zweie Züchtnerinnen aus Leverkusen klagen vor Gericht
In einer aufsehenerregenden Entscheidung haben sich Zweie Züchtnerinnen aus Leverkusen entschlossen, vor dem Gericht zu klagen. Die beiden Frauen, die sich als Züchtnerinnen in der Stadt Leverkusen betätigen, werfen der Stadtverwaltung Vereitelung ihrer Arbeit vor. Laut ihren Angaben haben die Behörden ihre Bemühungen behindert, indem sie ihnen die erforderlichen Genehmigungen verweigert haben. Die Klägerinnen fordern nun eine Entschädigung für die entstandenen Schäden und eine Korrektur der Vorgänge, die ihrer Meinung nach unrechtlich waren. Die Öffentlichkeit wartet nun mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens.
Zweie Frauen aus Leverkusen klagen vor Gericht: Hundefreundschaft in Schatten
Hundefreundschaften sind zerbrechlich, und das liegt meistens nicht an den Hunden selbst, sondern vielmehr an ihren Haltern. Ein Fall aus Leverkusen, der sogar im Gerichtssaal enden sollte, zeigt dies deutlich.
Der Fall von Atlas und Flynn
Es geht um die Geschichte von Atlas und Flynn (Namen geändert) oder besser um deren beider Frauchen. Die scheinen sich wohl schon länger zu kennen. Das gemeinsame Hobby: Spaziergang mit dem Hund. So war es auch an jenem Schicksalstag, als sie mit ihren Vierbeinern auf einem Weg in Leverkusen spazieren gingen, der eine wechselnde Breite von maximal einem Meter hat, nicht gerade verläuft und auf beiden Seiten von Sträuchern und Bäumen gesäumt ist.
Was dann folgte, war ein wildes Rennen der beiden nicht angeleinten Hunde. Flynn stürmte los, Atlas hinterher. Doch bald schon, die späteren Streitparteien sind uneins ob es 30 Sekunden oder eine Minute dauerte, bis die Wettläufer wieder zurückkehrten. Dann passierte, was nicht passieren durfte: Atlas kam als erster zurück und rannte an den beiden Frauen, die auf dem schmalen Weg kurz hintereinander gingen, vorbei. Flynn folgte ihm dichtauf. Sein Frauchen sah ihn kommen und machte einen Schritt zur Seite. Der Hund sah die Hundefreundin an zweiter Stelle offenbar zu spät und prallte im vollen Lauf gegen deren linkes Bein. Diagnose: Tibiakopffraktur.
Klage und Gerichtsurteil
Für die verletzte Hundefreundin war damit die Jagd und auch der Spaß vorbei: Sie klagte gegen ihre Ex-Gefährtin und forderte ein Schmerzensgeld nicht unter 5000 Euro sowie Ersatz für ihren Ausfall in der Haushaltsführung (sog. Haushaltsführungsschaden).
Das Landgericht wies die Klage ab und nahm sich Zeit für eine ausführliche Begründung. Im Kern klingt das so: Zwar habe die Beklagte als Halterin des Hundes Flynn grundsätzlich für die sog. typische Tiergefahr einzustehen, die sich auch verwirkliche, wenn ein Hund einen Menschen umrenne. Jedoch müsse sich die Klägerin vorliegend die Tiergefahr ihres eigenen Hundes Atlas als auch ein eigenes Verschulden anrechnen lassen.
Will sagen: Wer seinem Hund Jagd-Spiele ohne Leine erlaubt, muss sich nicht wundern, wenn es bei ihm selbst einschlägt. Hundefreundschaften können zerbrechlich sein.
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