M Melanie Müller stellt Berufung gegen ihr Urteil ein
Die deutsche Reality-TV-Teilnehmerin Melanie Müller hat einen wichtigen Schritt in ihrem juristischen Kampf getan. Nachdem sie im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt wurde, weil sie einen Fahrerlaubnisbetrug begangen haben soll, hat sie nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die 33-Jährige besteht auf ihrer Unschuld und will ihre Reputation wiederherstellen. Der Fall hatte für großes Aufsehen in den Medien gesorgt, da Müller zuvor bereits durch ihre Teilnahme an verschiedenen Reality-Formaten wie Der Bachelor und Die Bachelorette bekannt geworden war.
Melanie Müller gibt Urteil über Hitlergruss und Drogenbesitz nicht auf
Die Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen hat Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit.
Das Gericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.
Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt
Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro.
Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.
Berufung gegen Urteil über Hitlergruß und Drogenbesitz: Melanie Müller bleibt standhaft
Melanie Müller weist Vorwürfe Hitlergruß und Drogen zurück. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher.
Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme.
Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Melanie Müller bleibt standhaft und weist die Vorwürfe über ihren Verteidiger zurück. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“.
Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
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