AKW Grafenrheinfeld: Mann behindert Sprengung von Kühltürmen - Schadenersatzforderung?
Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld ereignete sich am vergangenen Wochenende ein skandalöser Vorfall, der für Aufruhr in der Öffentlichkeit sorgt. Ein 55-jähriger Mann soll die Sprengung der Kühltürme behindert haben, indem er sich auf dem Gelände des stillgelegten AKWs aufhielt. Die Fachkräfte waren gezwungen, den Sprengvorgang zu unterbrechen, um den Mann zu evakuieren. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten und drohen ihm schwere Strafen. Darüber hinaus wird auch eine Schadenersatzforderung gegen den Mann erwartet, da die behinderte Sprengung zu erheblichen Kostensteigerungen geführt hat.
Störung bei Sprengung von AKW-Türmen in Grafenrheinfeld: Polizei prüft Schadenersatz
Der Kraftwerksbetreiber von AKW Grafenrheinfeld prüft Schadenersatzansprüche nach einer Störaktion vor der Sprengung der Kühltürme. Ein 36-Jähriger war auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert und hatte die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden verzögert.
Die Polizei ermittelt gegen den Mann wegen möglicher Nötigung und Hausfriedensbruchs sowie wegen eines Verstoßes gegen eine geltende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt. Der 36-Jährige, wahrscheinlich ein Atomkraftbefürworter, war zeitweise in Gewahrsam genommen worden.
Schadenersatzforderung des Kraftwerksbetreibers
Die Sprecherin von Preussenelektra in Hannover teilte mit, dass der Kraftwerksbetreiber Schadenersatzansprüche prüft. Die Höhe der Mehrkosten könne derzeit noch nicht angegeben werden, da die Ermittlung noch läuft.
Polizei prüft Schadenersatzforderung
Die Polizei prüft, ob sie dem Mann die Kosten für den Einsatz von Rettungskräften, darunter eigens angeforderte Höhenretter, in Rechnung stellen kann. Eine Polizeisprecherin bestätigte dies.
Hintergrund
Die Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld fand am vergangenen Freitagabend statt. Die Polizei hatte einen Absperrbereich eingerichtet, um die Öffentlichkeit vor der Sprengung zu schützen.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt vom 13. August verbietet das Betreten des Absperrbereichs in der Zeit vor und nach der Sprengung. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR belegt werden.
Siehe auch: Bilderstrecke: Sprengung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld wird zum Spektakel
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