Freiwillige Steuererklärung: Was Sie beachten sollten

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Freiwillige Steuererklärung: Was Sie beachten sollten

Die freiwillige Steuererklärung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Steuerpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Doch bevor Sie sich an die Finanzämter wenden, sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der freiwilligen Steuererklärung wissen müssen, um keine Fehler zu machen und Ihre Steuererstattung nicht zu gefährden. Von der Voraussetzungen über die Fristen bis hin zu den nötigen Unterlagen - wir erläutern Ihnen, was Sie beachten sollten, um Ihre Steuererklärung erfolgreich abzuschließen.

Freiwillige Steuererklärung: Was Sie beachten sollten

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann freiwillig entscheiden, ob er oder sie trotzdem eine einreicht. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Steuerzahler mit einer Erstattung rechnen können.

Freiwillige Steuererklärung: Mythos und Fakten

Freiwillige Steuererklärung: Mythos und Fakten

Ein hartnäckiger Mythos besagt, dass die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für die Folgejahre zur Abgabe verpflichtet. Doch das stimmt nicht, wie der Bund der Steuerzahler mitteilt. Das zuständige Finanzamt prüfe Jahr für Jahr erneut anhand der gemeldeten Daten, ob eine Verpflichtung besteht. Ergibt sich daraus keine Pflicht, bleibt die Abgabe auch in den Folgejahren freiwillig.

Steuererklärung freiwillig abgeben: Vorteile und Regeln, die Sie beachten sollten

Steuererklärung freiwillig abgeben: Vorteile und Regeln, die Sie beachten sollten

Verbraucher können beispielsweise nur in den Jahren, in denen sie hohe abzugsfähige Ausgaben hatten, eine Erklärung abgeben und in den anderen Jahren darauf verzichten. Diese Dienstleistungen lassen sich steuerlich absetzen. Tipps für die Steuererklärung: Rentieren kann es sich zum Beispiel, wenn Steuerzahler in einem Jahr hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Auch Kosten für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa für einen Schornsteinfeger, Maler oder eine Reinigungskraft – können zu einer Erstattung führen.

Freiwillige Erklärung kann auch widerrufen werden: Ergibt sich wider Erwarten doch eine Steuernachzahlung, kann die freiwillige Steuererklärung widerrufen werden, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Damit wäre die Nachzahlung hinfällig.

Die freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Bis zum 31. Dezember 2024 nehmen die Finanzämter also noch Erklärungen ab dem Jahr 2020 an.

Achtung: Bei Steuerzahler, die neben ihrem Lohn in einem Jahr noch Nebeneinkünfte – zum Beispiel aus Vermietung oder Verpachtung oder einer gewerblichen Nebentätigkeit – erzielt haben, ist die Abgabe nicht freiwillig, sondern Pflicht. Auch der Erhalt von Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr führt zu einer Abgabepflicht. Hierzu zählen laut Karbe-Geßler Kranken-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Elterngeld. Auch Rentner sind zur Abgabe verpflichtet, wenn sie mit ihren steuerbaren Einnahmen oberhalb des Grundfreibetrags liegen. Dieser beträgt 2024 11.604 Euro. 2023 lag er noch bei 10.908 Euro.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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