Bauernschaft warnt vor Gefahren des Jakobskreuzkrauts auf Wiesen und Weiden
Die Bauernschaft hat vor den Gefahren des Jakobskreuzkrauts auf Wiesen und Weiden gewarnt. Das invasive Unkraut breitet sich zunehmend auf landwirtschaftlichen Flächen aus und birgt erhebliche Risiken für die Tiergesundheit und die ökonomische Stabilität der Landwirtschaft. Durch die Verunreinigung von Futtermitteln und Heu kann das Jakobskreuzkraut zu gesundheitlichen Problemen bei Tieren führen. Die Bauernschaft appelliert an die Landwirte, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung des Jakobskreuzkrauts zu verhindern und die landwirtschaftliche Produktion zu schützen.
Gefahr auf Wiesen und Weiden: Jakobskreuzkraut für Rinder und Pferde eine ernste Bedrohung
Das Jakobskreuzkraut, eine gelb blühende Pflanze, die derzeit ihre Hauptblütezeit erreicht, stellt für Rinder und Pferde eine ernste Gefahr dar. Die Kreisbauernschaft Rhein-Berg und Oberbergischer Kreis mit Sitz in Lindlar warnt vor der Giftpflanze, die auf Stilllegungsflächen, extensiv genutzten Weiden und Wiesen, Wegrändern und Böschungen verbreitet ist.
Giftige Inhaltsstoffe bleiben auch in Heu und Silage erhalten und können bei Tieren erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen. Auch für Menschen geht eine Gefahr durch die Pflanze einher.
Bauern warnen vor Giftpflanze: Jakobskreuzkraut kann für Tiere und Menschen schädlich sein
Die Blüten des Jakobskreuzkrautes enthalten eine hohe Konzentration an Pyrrolizidin-Alkaloiden, die zu chronischen Lebervergiftungen führen. Auf der Weide meiden Kühe und Pferde in der Regel ältere Pflanzen, dies gilt jedoch nicht für Jungtiere oder bei Futterknappheit.
Besondere Vorsicht sei bei Heu und Silage geboten, da getrocknete Pflanzen ihren typischen Geruch und ihre Bitterkeit verlieren und so unbemerkt aufgenommen werden.
Das Fatale ist: Die Pflanze, die ursprünglich aus Europa und Westasien kommt und inzwischen auch in Amerika und Ozeanien vorkommt, verbreitet sich über den Samenflug. Deshalb reicht ein einfaches Abmähen nicht aus, sondern würde im Gegenteil noch zu ihrer Vermehrung führen.
Das Jakobskreuzkraut muss deshalb mit der Wurzel entfernt, in Säcke verpackt und verbrannt oder mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln von Fachpersonal entsprechend behandelt werden.
Franz Bellinghausen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft, appelliert: Es ist wichtig, dass wir gemeinsam aktiv gegen das Jakobskreuzkraut vorgehen.
Er rät daher allen Berufskollegen, regelmäßig ihre Wiesen, Weiden und Wegraine zu kontrollieren. Anschließend sollten die Pflanzen gründlich entfernt oder sollte, sofern sie auf öffentlichen Flächen stehen, die zuständige Verwaltung informiert werden.
Kontakt: Bei Fragen kann man sich an die Kreisbauernschaft wenden unter Tel. 02266 479930 oder per E-Mail an [email protected]. www.rlv.de
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