Schuljahresstart: Was ist erlaubt, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren?

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Schuljahresstart: Was ist erlaubt, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren?

Der Schuljahresstart ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Viele Eltern möchten diesen Moment gerne festhalten und teilen ihn mit Familie und Freunden. Doch bevor Sie Ihre Kameras zücken, sollten Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren möchten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln in Deutschland gelten, wenn Sie Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule oder im Schulhof fotografieren möchten. Wir klären Sie auf über die rechtlichen Aspekte und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie schöne Erinnerungen an den Schuljahresstart schaffen können.

Schuljahresstart: Was ist erlaubt, wenn Sie den ersten Schultag Ihrer Kinder fotografieren?

Der Schuljahresstart ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Viele Eltern möchten diesen Moment gerne festhalten und teilen ihn mit der Familie und Freunden. Doch wie dürfen Sie Fotos vom ersten Schultag machen und teilen?

Fotos vom ersten Schultag: Regeln und Grenzen im Datenschutz

Fotos vom ersten Schultag: Regeln und Grenzen im Datenschutz

Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk warnt: Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden und die Bilder und Filme im Internet wiederzufinden.

Unproblematisch: Fotos für den engsten Kreis

Unproblematisch: Fotos für den engsten Kreis

Wer sein eigenes Kind fürs Familienalbum fotografiert, ist auf der sicheren Seite. Auch wenn auf Fotos oder in Videos andere Kinder zu sehen sind, ist das unproblematisch – aber das gilt nur, so lange die Aufnahmen ausschließlich im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gezeigt werden.

Mit dem Internet wird es kompliziert

Mit dem Internet wird es kompliziert

Wer Bilder, auf denen andere Personen zu sehen sind, in einem sozialen Netzwerk einstellen will, für den wird es komplizierter. Die Urheber müssen dann geschlossene Gruppen oder passwortgeschützte Bereiche verwenden: Sie müssen sicherstellen, dass die Aufnahmen wirklich nur im Familien- und Freundeskreis zu sehen sind.

Fotozonen einrichten

Schulen können Vorkehrungen treffen, um Ärger zu vermeiden, rät die Landesdatenschutzbeauftragte. Die Schulen können zum Beispiel Fotozonen einrichten und die Angehörigen bitten, die Aufnahmen ausschließlich zu familiären Zwecken zu nutzen.

Für alles Weitere: Einwilligung einholen

Sowohl Privatleute als auch die Schulen selbst können sich rechtlich absichern, indem sie eine Einwilligung von den Veranstaltungsteilnehmern einholen. Das ist unbedingt nötig, wenn jemand Bilder über den Familien- und Freundeskreis hinaus zugänglich machen möchte, etwa über die sozialen Medien.

Die Landesdatenschutzbeauftragte betont, dass diese Regeln allein dafür sorgen, dass der Datenschutz gewahrt ist. Für den richtigen Umgang mit Fotos im Netz greifen später auch andere juristische Vorgaben, beispielsweise das Urheberrecht.

Wichtig: Bevor Sie Fotos vom ersten Schultag teilen, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie die notwendigen Einwilligungen haben und die Regeln des Datenschutzes beachten.

Stefan Lehmann

Ich bin Stefan, ein Journalist von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Ich liefere die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität und decke eine Vielzahl von Themen ab. Meine Artikel sind gut recherchiert und informieren die Leser über wichtige Ereignisse in der Welt. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Streben nach Wahrheit spiegeln sich in meiner Arbeit wider, während ich stets daran arbeite, die Leser bestmöglich zu informieren.

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