Xanten: Vereine können Zuschüsse beantragen - Stadt bietet Unterstützung für gemeinnützige Aktivitäten
Die Stadt Xanten setzt ein wichtiges Zeichen für die Förderung von gemeinnützigen Aktivitäten in der Region. Ab sofort können Vereine aus Xanten und Umgebung Zuschüsse für ihre Projekte beantragen. Dieser Schritt soll die gemeinnützige Arbeit in der Stadt unterstützen und die Vielfalt der lokalen Initiativen fördern. Die Stadtverwaltung hat es sich zum Ziel gesetzt, die soziale und kulturelle Infrastruktur in Xanten zu stärken, indem sie die Arbeit von Vereinen und Organisationen mit Zuschüssen und anderen Formen der Unterstützung fördert. Wir werden in den kommenden Tagen nähere Informationen über die Antragsmodalitäten und die Kriterien für die Zuschussvergabe bekannt geben.
Xanten: Stadt bietet Zuschüsse für Vereine
In diesem Jahr stehen in Xanten noch Mittel aus dem Programm „Umfeldgestaltung in den Ortschaften“ zur Verfügung. Wie die Stadt mitteilte, können Vereine deshalb Anträge stellen, um Geld für eine Maßnahme zu erhalten.
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel sollen mit dem Programm Projekte unterstützt werden, die das Umfeld in Birten, Lüttingen, Marienbaum, Vynen, Obermörmter oder Wardt verschönern und die von Vereinen ganz oder teilweise in Eigenleistung realisiert werden.
Gefördert wird die Errichtung, Renovierung oder Verschönerung von dörflichen Einrichtungen und Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Nicht förderfähig sind Maßnahmen auf Grundstücken oder in Gebäuden, zu denen die Öffentlichkeit in der Regel keinen Zutritt hat.
Wie die Stadt weiter erklärt, ist zusammen mit dem Zuschussantrag ein Plan zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme einzureichen. Daraus muss hervorgehen, ob der Verein bei anderen Zuschussgebern oder Sponsoren Förderanträge gestellt oder Zuschüsse bewilligt bekommen hat.
Bezuschusst wird in der Regel ein Anteil von 50 Prozent der Material- oder Sachkosten. Um möglichst viele verschiedene Maßnahmen bezuschussen zu können, ist die Zuschusshöhe auf maximal 1500,00 Euro je Maßnahme begrenzt. Der Hauptausschuss kann im Einzelfall davon abweichen.
Wer Geld aus dem Programm bekommt, ist verpflichtet, der Stadt später einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Der Antrag kann an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden: Stadt Xanten, Sachgebiet Zentrale Dienste, Karthaus 2, 46509 Xanten. Der Antrag kann auch per E-Mail eingereicht werden: [email protected].
Wir freuen uns, wenn Ihnen diese Informationen hilfreich sind!
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