Das Bürgergeld: Was sind die Regeln und was könnte verschärft werden?

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Das Bürgergeld: Was sind die Regeln und was könnte verschärft werden?

Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung, ist ein wichtiges soziales Sicherheitsnetz in Deutschland. Es soll Menschen, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, unterstützen und ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Doch wie funktioniert das Bürgergeld genau? Welche Regeln müssen beachtet werden, um Anspruch auf diese Leistung zu haben? Und was könnte in Zukunft verschärft werden, um die Effizienz und Zielgerichtetheit des Bürgergeldes zu verbessern? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten und einen Überblick über die aktuellen Regelungen und mögliche Änderungen geben.

Bürgergeld: Regeln und Verschärfungen im Überblick

Wer kann Bürgergeld in Deutschland bekommen? Erwerbsfähige und leistungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger: Man muss mindestens 15 Jahre alt und noch nicht im Rentenalter sein, in Deutschland wohnen, mindestens drei Stunden täglich arbeiten können und hilfebedürftig sein. Das heißt, wer mit dem eigenen Einkommen unter dem Existenzminimum landet und den Lebensunterhalt nicht ausreichend bestreiten kann.

Welche Mitwirkungspflichten gibt es?

Welche Mitwirkungspflichten gibt es?

Den Antrag auf Bürgergeld muss man persönlich stellen. Alle Angaben müssen korrekt gemacht, Urkunden und Bescheinigungen vorgelegt, Änderungen mitgeteilt werden. Wird man krank, muss man am dritten Tag ein Attest vorlegen. Die Hilfebedürftigen müssen an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken und sich auf Verlangen bewerben. Es gilt die Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, zu der man in der Lage ist.

Darf der Staat das Bürgergeld beliebig kürzen?

Darf der Staat das Bürgergeld beliebig kürzen?

Nein. In einem Grundsatzurteil verwies das Bundesverfassungsgericht 2019 auf das Grundgesetz: Die Ausgestaltung der Grundsicherung ergibt sich demnach aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Denn staatliche Verpflichtung ist es, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Der Staat hat folglich den Auftrag, die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen.

Darf der Staat das Bürgergeld vollständig streichen?

Darf der Staat das Bürgergeld vollständig streichen?

Karlsruhe setzt dem enge Grenzen. Der vollständige Wegfall ist „auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar“, heißt es im Urteil. „Es liegen keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern.“

Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es?

Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es?

Bei Pflichtverletzungen werden die Leistungen gekürzt – in Schritten um bis zu 30 Prozent. Jobcenter sollen Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate auch komplett streichen können, wenn die Betroffenen die Aufnahme einer Arbeit nachhaltig verweigern. Dies gilt seit März und war zur Schließung von Finanzierungslücken beschlossen worden.

Auf welche Verschärfungen hat sich die Ampel noch geeinigt?

Mit ihrer im Juli auf den Weg gebrachten Wachstumsinitiative einigten sich SPD, Grüne und FDP auf einige Punkte: Eine tägliche Pendelzeit zur Arbeit von 2,5 Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden und von drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden soll als zumutbar gelten. Für Fälle von Ablehnung einer zumutbaren Arbeit soll eine einheitliche Sanktionshöhe und -dauer von 30 Prozent für drei Monate eingeführt werden, bei Meldeversäumnis für einen Monat.

Was fordern Union und FDP?

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht sich dafür aus, mehr als 100.000 Menschen das Bürgergeld komplett zu streichen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai meint, die bisher beschlossenen Verschärfungen reichten nicht: „Wir wollen weitere Reformen beim Bürgergeld.“

Warum gingen die Zahlen zum Bürgergeld nach oben?

„Der Anstieg der vergangenen zwei Jahre ist maßgeblich auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zurückzuführen“, sagte Dirk Heyden, Chef des größten deutschen Jobcenters in Hamburg, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Über eine Million Menschen seien seither nach Deutschland gekommen. Heyden machte auch den Krieg für die zurückliegende hohe Inflation und dadurch steigende Hilfebedürftigkeit verantwortlich.

Lohnt Arbeit mit Bürgergeld überhaupt?

Meist ja, aber nicht immer. Wenn Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld zusammenkommen, man in einem größeren Haushalt, einer größeren Bedarfsgemeinschaft lebt und eine bestehende Beschäftigung ausweitet – dann lohnt sich Mehrarbeit oft nicht. So zeigt ein Gutachten der Institute Ifo (München) und ZEW (Leipzig) im Auftrag der Regierung etwa den geringen Vorteil von Mehrarbeit für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern.

Udo Müller

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