Neue Vorschriften für E-Scooter: Das sind die Pläne (Francés: Nuevas normas para monopatines eléctricos: esto es lo que se planea)

Index

Neue Vorschriften für E-Scooter: Das sind die Pläne

Die Elektromobilität gewinnt immer mehr an Bedeutung und E-Scooter sind ein wichtiger Teil davon. Doch mit der zunehmenden Beliebtheit dieser umweltfreundlichen Fahrzeuge kommen auch Sicherheitsbedenken und Verkehrsprobleme auf. Um diesem Trend entgegenzuwirken, plant die Regierung, neue Vorschriften für E-Scooter einzuführen. Hier erfahren Sie, was sich bald ändern wird und wie die neuen Regeln das Fahren mit E-Scootern beeinflussen werden.

Neue Regeln für EScooter: Blinker und Geschwindigkeitsbegrenzung geplant

Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf für neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, soll es aber noch dauern.

EScooterVerkehr: Bundesverkehrsministerium legt Entwurf für neue Regeln vor

EScooterVerkehr: Bundesverkehrsministerium legt Entwurf für neue Regeln vor

Das Verkehrsministerium legte einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen.

Es geht zum einen um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen - im Kern: Die Regelungen zu E-Scooter sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden.

Zahl der Toten durch E-Scooter-Unfälle hat sich verdoppelt

Zahl der Toten durch E-Scooter-Unfälle hat sich verdoppelt. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen.

EScooterSicherheit: Bundesministerium plant Angleichung an Radverkehrsregeln

EScooterSicherheit: Bundesministerium plant Angleichung an Radverkehrsregeln

Dies bedeutet zum Beispiel: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten soll.

Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.

Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen sei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später.

Rolle von Kommunen

In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Ministerium.

Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.

Verband: Fußgänger sind Wissing egal

Der Fachverband Fuss sprach generell von einer „groben Attacke“ auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen.

Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren. Wissing wolle außerdem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe.

Blinker verpflichtend

Neu soll auch sein, dass neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Gelten soll das laut Entwurf von Anfang 2027 an.

Nach einer Marktanalyse zeichne sich der Trend ab, dass neuere Fahrzeuge zunehmend schon standardmäßig über Blinker verfügen.

ADAC will besseren Opferschutz

Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung, so eine Sprecherin.

„Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten.“

Mehr Unfälle

Insgesamt gab es im Bundesgebiet 9.425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr davor.

Als häufigste Gründe für die Unfälle nannte das Bundesamt die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Fast genauso häufig war das Fahren unter Alkoholeinfluss Grund für den Unfall.

Besonders viele Unfälle passieren in Großstädten

TÜV-Verband begrüßt Änderungen

Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit.

Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Goebelt nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.

Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up