Kommentar: NRW-Polizei soll Nationalität von Verdächtigen offenlegen
Die Nordrhein-Westfälische Polizei steht aktuell im Fokus der Kritik. Einige Politiker fordern, dass die NRW-Polizei künftig die Nationalität von Verdächtigen in ihren Pressemitteilungen offenlegen soll. Diese Forderung wird mit dem Argument begründet, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Information habe und es notwendig sei, die Kriminalitätsentwicklung in Bezug auf bestimmte Gruppen besser zu verstehen. Doch ist diese Forderung wirklich sinnvoll oder birgt sie Risiken für die Meinungsfreiheit und den Zusammenhalt der Gesellschaft?
NRW-Polizei soll Nationalität von Verdächtigen offenlegen: Transparenz oder Vorurteile?
Die Überarbeitung des Medienerlasses für die nordrhein-westfälische Polizei entstand nicht im luftleeren Raum. Sie ist auch das Zeichen einer Zeit, in der die Frage nach Zusammenhängen zwischen Zuwanderung und Kriminalität schon lange schwelt. Das Bedürfnis zu erfahren, wie sich die Sicherheitslage in Deutschland seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 entwickelt, ist unabhängig von der politischen Zugehörigkeit berechtigt.
Insofern ist der Plan des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, dass die Polizeibehörden die Nationalität Tatverdächtiger grundsätzlich in Auskünften für Medien nennen, richtig – vielleicht sogar überfällig. Die NRW-Polizei will in Zukunft die Nationalität von Verdächtigen in Pressemitteilungen nennen.
Die Statistik als Spiegel der Gesellschaft
Laut Bundeskriminalamt betrug 2023 der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen bei polizeilich erfassten Straftaten in Deutschland 41,1 Prozent. Damit stieg er das dritte Jahr in Folge und auf einen neuen Höchststand, nur 2016 hatte er ebenfalls über 40 Prozent gelegen.
Weil der Ausländeranteil in Deutschland generell gestiegen ist, sind die Zahlen gewissermaßen erklärbar. Was nicht vergessen werden darf: Die Statistik bildet nur Taten ab, die gemeldet werden, was immer auch ein Resultat der gesellschaftspolitischen Stimmung ist – die von der AfD mitbestimmt wird.
Kritische Betrachtung notwendig
Wichtiger noch ist die Tatsache, dass die Polizeimeldungen über Tatverdächtige einen Status wiedergeben – aber keineswegs Aufschluss über den weiteren Verlauf geben. Ob Verfahren eingestellt werden oder eine Verurteilung erfolgt, teilt die Polizei standardmäßig nicht mit, nachdem die Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft erfolgt ist.
Die Nennung der Nationalität – die bei doppelter Staatsangehörigkeit ohnehin „deutsch“ lautet – soll in erster Linie für Transparenz sorgen, das ist begrüßenswert. Denn davon hängen relevante politische Entscheidungen ab. Sie bleibt aber eine Information, die ins Verhältnis gesetzt werden muss. Und die sonst vor allem zu einem führt: mehr Vorurteilen.
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