Südafrika: Tod in Fulda - Prozess gegen Täter läuft weiter
Im Zusammenhang mit dem Tod eines Südafrikaners in Fulda läuft der Prozess gegen den Täter weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-jährigen Angeklagten vor, den 25-jährigen Mann tödlich verletzt zu haben, als er ihn in der Nacht zum 1. Dezember 2022 in der Innenstadt von Fulda attackierte. Der Angeklagte soll den Südafrikaner ohne erkennbaren Grund angegriffen haben. Die Ermittlungen ergaben, dass der Täter unter Alkoholeinfluss stand, als er den Angriff verübte. Der Prozess gegen den Täter läuft seitdem und die Öffentlichkeit wartet gespannt auf das Urteil.
Fuldaer Tourist stirbt in Südafrika - Prozess gegen Täter läuft weiter
Der Prozess um die Tötung eines Touristen aus dem hessischen Fulda in Südafrika geht in den vierten Tag. Drei Männer sind des Mordes, versuchten Mordes, illegalen Besitzes von Waffen und Munition, Raubes sowie versuchten Raubes angeklagt.
Im Gericht in der kleinen Stadt Kabokweni in der Nähe des Krüger-Nationalparks werden seit Montag mehrere Zeugen verhört. Das plant Südafrikas neue Regierung nach der historischen Wahl Afrikas stärkste Volkswirtschaft.
Vor knapp zwei Jahren, am 3. Oktober 2022, dem Tag der Deutschen Einheit, sollen die drei Verdächtigen im Alter von 26, 37 und 39 Jahren den Fuldaer, seine Ehefrau und zwei weitere Deutsche auf dem Weg zu einer Lodge im Krüger-Nationalpark überfallen haben. Als sich die Touristen kurz vor dem Numbi-Eingang zu dem berühmten Nationalpark weigerten, aus dem Auto zu steigen, und die Türen verriegelten, eröffnete einer der Täter nach Polizeiangaben das Feuer auf den Fahrer. Der 67-Jährige starb.
Die Verteidigung plädierte zum Prozessauftakt auf nicht schuldig. Die Angeklagten entschieden sich, zu schweigen. Während der ersten vier Prozesstage verhörte Richter Brian Mashile zwei Augenzeugen der Staatsanwaltschaft sowie einen Polizisten. Die Anwälte der Angeklagten führten Kreuzverhöre durch.
Richter, Staatsanwälte und Verteidigung besuchten am Dienstag außerdem den Tatort, um Zeugenaussagen zu verifizieren. Insgesamt sollen bis zum 2. August zehn Zeugen aussagen und anschließend die Plädoyers verlesen werden. Der Richter wird das Urteil nach Angaben der Staatsanwalt zu einem späteren, noch unbekannten Zeitpunkt verlesen.
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