Rechtssache um Vergewaltigung in Düsseldorf: Angeklagter beantragt Revision des Urteils.
In einer sensationellen Wendung im Prozess um eine Vergewaltigung in Düsseldorf hat der Angeklagte einen Antrag auf Revision des Urteils gestellt. Das Urteil, das im vergangenen Jahr gefällt wurde, sah eine langjährige Haftstrafe für den Angeklagten vor. Doch nun behauptet der Angeklagte, dass das Urteil auf falschen Beweisen basiere und dass sein Verteidigungsrecht verletzt worden sei. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob es genügend Beweise dafür gibt, dass das Urteil aufgehoben werden sollte. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Entscheidung, die großes Interesse in der gesamten Region hervorgerufen hat.
Rechtsklamotte: Angeklagter beantragt Revision des Urteils in Vergewaltigungssache
Ein 45-Jähriger, der wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Beleidigung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, hat Revision beantragt. Das Landgericht in Düsseldorf hatte den Mann schuldig gesprochen und zusätzlich zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex-Partnerin verurteilt.
Der Angeklagte will das Urteil jedoch nicht akzeptieren und hat Revision beantragt, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Das Urteil ist somit weiterhin nicht rechtskräftig.
Das Urteil des Landgerichts
Die Kammer des Landgerichts sah es nach dem dreiwöchigen Prozess als bewiesen an, dass der 45-Jährige vor zwei Jahren seine damalige Partnerin mindestens zweimal vergewaltigt hat. Eine Tat soll auch der damals dreijährige Sohn des Mannes mitangesehen haben.
Mehrere Zeuginnen stützten die detaillierte Aussage der 53-Jährigen, die auch als Nebenklägerin auftrat. Zudem wurden zahlreiche Chatnachrichten verlesen, die sich das Paar während der Beziehung geschickt hatte.
Der Angeklagte leugnete bis zum Schluss und behauptete, aufgrund von Erektionsstörungen kaum in der Lage gewesen zu sein, Sex zu haben. Die Vorwürfe seien eine Racheaktion seiner Ex-Partnerin, so die Argumentation.
Der vorsitzende Richter bezeichnete die Aussage des Mannes in seinem Urteil als Konstruktion von Schutzbehauptungen.
Die Revision
Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil prüfen. Dabei geht es aber nicht um eine erneute Beweisaufnahme. Die Revision ermöglicht es nur, Urteile auf Rechtsfehler zu untersuchen.
Laut BGH kommt es nur in etwa fünf Prozent aller Fälle zu einem neuen Urteil durch eine weitere Hauptverhandlung.
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