Änderungen in der Steuerklasse und Freibeträgen: Was Sie wissen müssen

Index

Änderungen in der Steuerklasse und Freibeträgen: Was Sie wissen müssen

Die deutsche Regierung hat kürzlich grundsätzliche Änderungen an der Steuerklasse und den Freibeträgen vorgenommen. Diese Neuregelungen sollen die Steuerzahler entlasten und die Wirtschaft ankurbeln. Doch was bedeutet dies konkret für Sie? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen Sie bei der Steuererklärung erwarten müssen und wie Sie von den neuen Regeln profitieren können. Wir erläutern die wichtigsten Aspekte der Reform und geben Ihnen einen Überblick über die neuen Freibeträge und die angepasste Steuerklasse, damit Sie bestens informiert sind und Ihre Steuern optimal planen können.

Neue Freibeträge und Reformen: Was ändert sich in der Steuerklasse?

Steuerzahler sollen bereits in diesem Jahr von höheren Freibeträgen profitieren. Außerdem kommen auf Ehepaare und Lebenspartner ab 2030 neue Steuerklassen zu. Entsprechende Reformen brachte die Bundesregierung in Berlin auf den Weg. Als Nächstes werden sie im Bundestag und dann im Bundesrat beraten.

Entlastung für Steuerzahler

Entlastung für Steuerzahler

Die Maßnahmen sollen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - besonders Familien – bis 2028 um durchschnittlich 14 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Steuerreform bedeutet laut Lindner kein Aus für Ehegattensplitting

Steuerreform bedeutet laut Lindner kein Aus für Ehegattensplitting

Der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro, 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden.

Freibeträge in der Einkommensteuer

Freibeträge in der Einkommensteuer

Laut Bundesverfassungsgericht darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Deshalb müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Ändern sollen sie sich nun nicht nur für kommende Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024.

Konkret soll der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im kommenden Jahr soll er um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben werden, 2026 noch einmal um 252 Euro auf dann 12.336 Euro.

Kindergeld und Kindersofortzuschlag

Ab Januar sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen – also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. Im Jahr 2026 ist eine weitere Anpassung geplant: Dann gibt es noch einmal vier Euro mehr, also 259 Euro monatlich pro Kind.

Auch der Kindersofortzuschlag, der Familien mit geringen Einkommen unterstützt, soll ab Januar um fünf Euro steigen. Pro Kind gibt es dann 25 Euro im Monat.

Inflationsanpassung im Steuertarif

Lindner hat in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass die Eckwerte in der Einkommensteuer erneut an die Inflation angepasst werden. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben - mit Ausnahme der Reichensteuer.

Steuerklassen für Paare

Die Steuerklassen beeinflussen zwar nicht die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern. Aber sie ermöglichen es Paaren, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, quasi ein zinsloser Kredit vom Finanzamt.

Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen dafür die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener profitiert in Steuerklasse 3 von höheren Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen erheblich höhere Abzüge.

Die Bundesregierung will die beiden Steuerklassen nun abschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt und besteuert entsprechend.

Ändert sich was am Ehegattensplitting?

Nein. Auch beim Faktorverfahren von Steuerklasse vier wird das Ehegattensplitting angewendet. Partner können damit eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Beide Einkommen werden dann zusammengerechnet, und bei der Berechnung der Steuerlast nimmt das Finanzamt an, dass beide gleich viel zum Familieneinkommen beitragen.

Das bringt Vorteile, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen - denn das kleinere Einkommen dämpft die Steuerbelastung des großen.

Die Zukunft des Splittings ist in der Ampel-Koalition umstritten: Familienministerin Lisa Paus (Grüne) würde es gern abschaffen. Sie argumentiert: Das Splitting belohne Einkommensunterschiede und gebe so Anreize, dass Frauen nur in Teilzeit arbeiten. Das führe letztlich zu geringeren Rentenansprüchen und mehr Altersarmut bei Frauen.

Die FDP schließt eine Abschaffung dagegen aus, weil sie einer deutlichen Steuererhöhung gleichkäme.

Udo Schmid

Ich bin Udo, Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität präsentiere ich die neuesten Nachrichten, um Leserinnen und Leser stets informiert zu halten. Meine Berichte sind gründlich recherchiert und bieten einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up