Letzte Generation am Flughafen Köln/Bonn: Diese Rechte haben Passagiere jetzt Übersetzung: Die letzte Generation am Flughafen Köln/Bonn: Diese Recht

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Letzte Generation am Flughafen Köln/Bonn: Diese Rechte haben Passagiere jetzt

Der Flughafen Köln/Bonn erlebt derzeit einen bedeutenden Wendepunkt in seiner Geschichte. Die letzte Generation von Passagieren wird auf diesem Flughafen abgefertigt. Doch was bedeutet dies genau für die Reisenden? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Passagiere jetzt haben und wie sich ihre Reiseerfahrung in Zukunft ändern wird.

KlimaAktion am Flughafen Köln/Bonn: Was Passagiere jetzt wissen müssen

Immer wieder blockieren Klima-Aktivisten Flughäfen, wie am Mittwoch in Köln. Flüge fallen zum großen Ärger der Passagiere aus. Doch was sind die Rechte der Passagiere in solchen Fällen?

Rechte der Passagiere

Rechte der Passagiere

Ja, Passagiere haben Anspruch auf Beförderung. Bei Flugstreichungen – egal aus welchem Grund – gilt: Die Passagiere können weiterhin darauf pochen, befördert zu werden – und sei es zu einem viel späteren Zeitpunkt. Sie können aber auch das Geld für das Ticket zurückverlangen, wenn sie nicht später fliegen möchten.

„Wird ein Flug storniert, kann der Passagier wählen, ob er kostenlos auf einen alternativen Flug umgebucht werden möchte oder ob er sich den Ticketpreis zurückerstatten lassen möchte“, erklärte der Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Dies gelte auch bei Flügen, die wegen außergewöhnlicher Umstände ausfallen.

Allerdings: Ein anderer Flug kann aber auch erst spät möglich sein, mitunter Tage später, wovon der Passagier dann nichts hat: „Wann der alternative Flug stattfinden kann, ist auch von dessen Verfügbarkeit abhängig“, so der BDL-Sprecher.

Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche

Haben die Passagiere Anspruch auf Schadenersatz? Da sieht es schlecht aus. „Bei den Aktionen der Letzten Generation handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, nicht um eine betriebsbedingte Störung“, erklärte der BDL-Sprecher weiter. „Aus diesem Grund entstehen keine Ansprüche auf Entschädigung.“

Auch das Fluggastrechte-Portal Flightright bestätigt, dass es bei außergewöhnlichen Umständen keinen zusätzlichen Entschädigungsanspruch gebe.

Kosten für Blockaden

Kosten für Blockaden

Wer trägt die Kosten solcher Blockaden? Ob am Ende Flughäfen oder Airlines die Kosten für Umbuchungen und eventuelle Hotelübernachtungen tragen, ist offen. In der Branche rechnet man damit, dass dies auch vor Gericht entschieden werden könne.

„Wer am rechtlichen Ende die Kosten für die Umbuchungen und Reiseschäden trägt, ist aktuell noch nicht rechtlich abschließend geklärt. Airlines und Airports versuchen, den ihnen entstandenen Schaden durch Klagen gegen die beteiligten Personen erstattet zu bekommen“, erklärte der Flughafenverband ADV.

Strafen für Aktivisten

Strafen für Aktivisten

Welche Strafen drohen den Aktivisten? Ausgefallene und verspätete Flüge bedeuten viel Ärger für die Passagiere.

„Wir verurteilen auf das Schärfste diese als Angriffe auf den zivilen Luftverkehr zu wertenden, gesetzbrechenden Aktionen der Letzten Generation“, sagt Ralf Beisel, Chef des ADV. Das unbefugte Betreten des gesicherten Flughafenbereichs könne einen „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ gemäß § 315 StGB darstellen und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, so der ADV weiter.

„Daneben kommen die Straftatbestände Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in Betracht. Auf beide Tatbestände stehen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.“

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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