Bundesverfassungsgericht: Reform soll Blockade bei Richterwahlen vermeiden

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Bundesverfassungsgericht: Reform soll Blockade bei Richterwahlen vermeiden

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem aktuellen Beschluss für eine Reform bei den Richterwahlen ausgesprochen. Ziel dieser Reform ist es, die bisherige Blockade bei der Wahl von Richtern zu vermeiden. Bisher war es oft schwierig, geeignete Kandidaten für die freien Stellen zu finden, was zu einer Verzögerung der Verfahren führte. Die vorgeschlagene Reform soll nun diese Schwierigkeiten überwinden und sicherstellen, dass die Richterstellen zügig besetzt werden können. Damit soll die Effizienz der Justiz verbessert werden. Die Reformpläne werden nun vom Bundestag und der Bundesregierung diskutiert und sollen in naher Zukunft umgesetzt werden.

Reform soll Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärken

Die Ampel-Fraktionen und die Union haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Richter und der Senate sowie weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in stürmischen Zeiten sicherstellen.

Denn bisher wären Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

Blockade bei Richterwahlen vermeiden

Blockade bei Richterwahlen vermeiden

Das Gericht hat 16 Richterinnen und Richter und zwei Senate. Eine Öffnungsklausel soll auch dafür sorgen, dass bei der Wahl neuer Richter das jeweils andere Wahlorgan einspringen kann, wenn es im Bundestag oder im Bundesrat über einen längeren Zeitraum keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten geben sollte. An dem Grundsatz, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, soll aber festgehalten werden.

Buschmann: Schutzschild für Bundesverfassungsgericht

Die geplante Reform ist das Ergebnis vertraulicher Beratungen von Vertretern der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild brauch noch mehr Widerstandskraft“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Dieser Schutzschild soll auch vor politischen Einflüssen geschützt werden. Es wird auf Erfahrungen aus Polen verwiesen, wo die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung versucht hat, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen.

Stärkere Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Verankerung der Stellung des Gerichts in der Verfassung selbst diene der Stärkung der Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit, hieß es in einem gemeinsamen Papier der vier Fraktionen. Dass dies notwendig sei, begründen die beteiligten Parlamentarier nicht etwa mit dem Auftauchen neuer Parteien wie der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Vielmehr verweisen sie auf Bestrebungen „in einzelnen europäischen Ländern“, die darauf gerichtet seien beziehungsweise waren, die Unabhängigkeit der Justiz in Frage zu stellen.

Heveling: Mechanismus gegen Blockaden

Es sei gut, dass ein Mechanismus gefunden worden sei, um etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen zu verhindern, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling. „Damit ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten gerüstet.“

Udo Müller

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