Landgericht erreicht Entscheidung im Prozess um Mord an Stewardess

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Landgericht erreicht Entscheidung im Prozess um Mord an Stewardess

Das Landgericht hat nach monatelangen Verhandlungen eine Entscheidung im Prozess um den Mord an einer Stewardess getroffen. Der Fall hatte im vergangenen Jahr großes Aufsehen erregt, als die 27-jährige Frau bei einem Flug nach Deutschland ermordet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen den 35-jährigen Angeklagten erhoben, der nun zur Verantwortung gezogen wird. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Details der Entscheidung, die in Kürze bekannt gegeben werden soll.

Landgericht Wuppertal verurteilt Sven K. zu lebenslanger Haft für Mord an Stewardess Claudia K.

Als Jochen Kötter das Urteil verkündet, scheint Sven K. auf der Anklagebank zu erstarren. Um 15.10 Uhr beraubt der Vorsitzende Richter den 58-Jährigen der letzten Hoffnung darauf, den Saal als freier Mann verlassen zu können.

Zuvor hatten die Verteidiger Jochen Ohliger und Athanasios Antonakis gefordert, den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Sein Mandant habe nie bestritten, am Tatort gewesen zu sein, so Ohliger. Er habe, so hatte es Sven K. selbst behauptet, einen André dorthin gefahren und als der nicht zum Auto zurückgekommen sei an jenem Morgen, will K. zur Wohnung des Opfers gegangen sein und Erste Hilfe geleistet haben, als er die Stewardess am Boden in einer Blutlache habe liegen sehen.

Der André, so der Angeklagte, habe ihn mit dem Tode bedroht und vom Tatort weggezerrt. Jahrelang habe er nicht darüber sprechen können - offenbar auch nicht, als er 2007 von der Polizei befragt worden war.

Das Verhalten von Sven K. nach der Tat hatte Fragen aufgeworfen

Das Verhalten von Sven K. nach der Tat hatte Fragen aufgeworfen

Nicht zuletzt das Verhalten von Sven K. nach der Tat hatte Fragen aufgeworfen in einem Prozess, in dem die Kammer vor der Herausforderung stand, einen Mord aufzuklären, der beinahe zwei Jahrzehnte zurückliegt.

Was nach dem Urteil passieren kann

Juristische Folgen: Das Urteil des Landgerichts Wuppertal bedeutet nicht automatisch das Ende aller juristischen Auseinandersetzungen um den 17 Jahre zurückliegenden Fall. Möglich, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Revision des Angeklagten befassen muss.

Nur wenige Tage nach dem Tod von Claudia K. hatte sich deren Ex-Mann Hartmut K. eine Kugel in den Kopf geschossen, für die Tatzeit hatte er ein Alibi. Der nun angeklagte Sven K. war bereits 2007 auf der Liste der Ermittler gelandet, weil Hartmut K. und er sich kannten.

Damals in Geldnot, soll der Ex-Mann den Angeklagten mit Kurierdiensten beauftragt haben, für 100 Euro will der den André nach Velbert chauffiert haben. Bei der polizeilichen Vernehmung in 2007 hatte er noch behauptet, nie in Velbert gewesen zu sein.

Stattdessen hatte Sven K. nach der vermeintlichen Kurierfahrt eine bereits zuvor begonnene Serie an bewaffneten Raubüberfällen auf Tankstellen fortgesetzt - die Beute: ein paar hundert Euro. Die Folge: Seine DNA in der Datenbank.

Derweil hatte nahezu zeitgleich der Mordfall Claudia K. für Aufsehen gesorgt, die 47-Jährige war in ihrer Wohnung erschlagen worden, vom Täter fehlte jede Spur. Trotz intensiver Ermittlungen der Mordkommission MK Friedrichstraße, benannt nach der Wohnadresse der Ermordeten, blieb der Fall ungelöst.

Auch die bis dahin größte DNA-Untersuchung des Landes, bei der 700 Speichelproben gesammelt worden waren, hatte keine Spur ergeben. Der Fall landete bei den Akten - bis Ermittler den Cold Case wieder aufgriffen.

DNA-Spuren, die damals auf Folien gesichert und mit einem neuen Verfahren ausgewertet worden waren, hatten 2023 nach Hessen zum Tankstellenräuber Sven K. geführt.

Dass der nun auf der Anklagebank saß und einen anderen beschuldigte, lässt aus Sicht von Staatsanwältin Janina Bachtenkirch nur eine Erklärung zu: K. habe vorher in die Akte geschaut und das Phantombild gesehen, mit dem damals nach dem Tatverdächtigen gesucht worden war.

Mittellange Haare, zum Zopf gebunden, Wollmütze: Was der Angeklagte über den André sage, passe auffällig gut zu dem Mann, den eine Zeugin am Tattag vor der Haustüre von Claudia K. gesehen haben will.

Dass es der Angeklagte selbst war, der im Februar 2007 in Velbert war und Claudia K. getötet hat: Davon war die Kammer am Ende der Beweisaufnahme überzeugt.

Hartmut K, der Ex-Mann des Opfers, habe den nun verurteilten Sven K. damals in die Rachegelüste gegenüber seiner Ehefrau einbezogen und mit deren Ermordung beauftragt.

Monatelang hatte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter im Gedächtnis von Zeugen geschürft, viele konnten etwas zum Opfer und zum tyrannischen Ehemann von Claudia K. sagen. Über den nun verurteilten Sven K. erfuhr man hingegen wenig: Kfz-Meister, Hochzeit, Kinder - und zwischendrin Geldnot, Tankstellenüberfälle und ein Mord.

Danach ging es mit dem biederen Leben weiter, damit dürfte es nach diesem Urteil erst mal vorbei sein. An den Sohn (33) des Opfers gewandt, sagt Kötter, er könne nicht versprechen, dass die Odyssee vorbei sei. Möglich, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Revision des Angeklagten befassen muss.

Udo Müller

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