Flugbetriebsstörungen an Flughäfen: Was sind die Rechte der Reisenden bei Ausfällen und Verspätungen?

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Flugbetriebsstörungen an Flughäfen: Was sind die Rechte der Reisenden bei Ausfällen und Verspätungen?

Bei Flugbetriebsstörungen, wie sie leider immer wieder vorkommen, stehen viele Reisende vor dem Problem, dass ihre Flüge aufgegeben oder verspätet werden. Doch wissen die meisten, welche Rechte ihnen in solchen Fällen zustehen? Die Europäische Union hat klare Regeln für die Rechte der Reisenden bei Flugausfällen und Verspätungen erlassen. In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären, was Sie bei Flugbetriebsstörungen tun können und welche Entschädigungen Sie erwarten können.

Flugbetriebsstörungen: Was tun, wenn der Flug verspätet oder ausfällt?

Wird der Start in den Urlaub durch Flugprobleme ausgebremst, ist das ärgerlich. Vielen Reisenden passiert das gerade wegen technischen Störungen an Airports und bei Fluggesellschaften. Doch gibt es bestimmte Rechte für Reisende, wenn es zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt.

Rechte der Reisenden bei Flugproblemen: Was wissen Sie über Ausgleichszahlungen und alternative Beförderungsmöglichkeiten?

Rechte der Reisenden bei Flugproblemen: Was wissen Sie über Ausgleichszahlungen und alternative Beförderungsmöglichkeiten?

Die Airline hat Betreuungspflichten, wenn es zu Verspätungen oder Flugausfällen kommt. Sie muss für Verpflegung am Flughafen aufkommen – ab zwei Stunden Verspätung stehen Betroffenen Getränke und Snacks zu, etwa in Form von Gutscheinen für Gastronomieangebote am Airport. Verzögert sich der Flug bis zum nächsten Tag, muss sie auch die Hotelübernachtung zahlen.

Fällt ein Flug aus oder hat er mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. Doch Vorsicht: Verlangt man sein Geld zurück, ist man selbst dafür verantwortlich, wie man weiterkommt. Gerade in Ferienzeiten kann das teuer werden, falls es kurzfristig überhaupt noch freie Plätze Richtung Urlaubsziel gibt.

Gut zu wissen: Schon ab drei Stunden Verspätung müssen Airlines eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Bei innerdeutschen Flügen werden oft Bahnfahrkarten als Alternative angeboten.

Wichtig: Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er ist auch für alle anderen Forderungen die erste Anlaufstelle für Urlauber. Wer aufgrund eines Flugausfalls erst einen Tag später in den Urlaub fliegen kann, kann den Reisepreis beim Veranstalter anteilig mindern. Das bedeutet, man zahlt dann für einen Tag weniger.

Wie es um Entschädigungen steht

Wie es um Entschädigungen steht

Schlecht sieht es in dem Fall mit zusätzlichen Entschädigungszahlungen aus: Wenn es technische Probleme an dem Flughafen sind, die für die Verspätung oder Flugstreichung ursächlich sind, ist das ein außerordentlicher Umstand – die Airlines seien somit von der Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit, so der Reiserechtler Paul Degott.

Ganz allgemein hängt die Frage von Entschädigungen davon ab, ob die Airline für die Probleme verantwortlich zu machen ist oder nicht - lägen die IT-Probleme beispielsweise innerhalb der Airline-Systeme, könnte eher eine Aussicht auf Ausgleichszahlungen bestehen. Das wäre dann im Einzelfall zu klären.

Zum Hintergrund: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor - für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.

Andreas Möller

Ich bin Andreas, ein Redakteur der Website Uslar Hier, eine nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Redakteur auf dieser Plattform verfasse ich Artikel mit strenger Objektivität, um unseren Lesern stets die neuesten Nachrichten zu liefern. Meine Leidenschaft für Journalismus und mein Engagement für die Wahrheit spiegeln sich in meinen Beiträgen wider, während ich kontinuierlich daran arbeite, unsere Leserschaft mit relevanten und informativen Inhalten zu versorgen.

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