Willich: Grüne kritisieren Anzahl der Krankentage in der Tagespflege

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Willich: Grüne kritisieren Anzahl der Krankentage in der Tagespflege

In der nordrhein-westfälischen Stadt Willich hat sich die Grüne Fraktion zu Wort gemeldet und Kritik an der hohen Anzahl von Krankentagen in der Tagespflege geäußert. Laut einem Bericht des Stadtrats beträgt die Quote der Krankentage in den Einrichtungen der Tagespflege von Willich immerhin 12,3 Prozent. Dieser Wert liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. Die Grünen fordern eine umfassende Analyse der Gründe für diese Entwicklung und Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Gesundheit. Die Fraktion will wissen, welche Konsequenzen die Stadt aus dieser Entwicklung ziehen wird, um die Qualität der Tagespflege in Willich zu verbessern.

Willich: Grüne kritisieren reduzierte Krankentage in der Tagespflege

Die Kindertagespflege ist ein Modell, das schwer zu fassen ist. Tagesmütter sind formal Selbstständige, die aber nicht, wie andere Selbstständige, Arbeitszeiten und Vergütung frei bestimmen können. Sie sind festen Sätzen und Bedingungen unterworfen und in dieser Form eher mit Angestellten vergleichbar.

Entsprechend ist es für die Tagesmütter nicht möglich, durch entsprechende Preisgestaltung Rücklagen für Krankheitstage zu bilden. Bislang hat die Stadt, ohne formale Regelung, bis zu 30 Krankheitstage – inklusive Krankheitstagen des eigenen Kindes – weiter bezahlt. Dies soll fortan in der Satzung festgeschrieben werden. Allerdings mit nur 15 Tagen.

Tagesmütter in Willich: Grüne kritisieren Kürzung von Krankentagen auf 15 Tage

Tagesmütter in Willich: Grüne kritisieren Kürzung von Krankentagen auf 15 Tage

Vertreterinnen der Tagespflege hatten sich für eine Fortführung der 30 Tage ausgesprochen. Wie die Verwaltung dem Rat in ihrer Vorlage mitteilte, lag die durchschnittliche Zahl der Kranktage im Vorjahr bei zehn. Außerdem sei zu beachten, dass im Falle, dass Eltern von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine alternative Betreuung im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen, alle Zuschüsse wegfielen. So könne es sogar zu einer Verschlechterung der Lage für die Pflegepersonen kommen.

Der Rat entschied deshalb zu Beginn des Monats, gemäß dem vorangegangenen Beschluss des Jugendhilfeausschusses, dass die neue Satzung 15 bezahlte Kranktage enthält. Für diese ist überdies keine formale Krankschreibung von dritter Seite (wie ein ärztliches Attest) vonnöten.

Die Grünen hatten seinerzeit in einem Antrag eine Fortführung der bisher informell bereits bestehenden 30-Tage-Regelung gefordert. Nach dessen Ablehnung hatten sie der Neuregelung zugestimmt. Nun bekräftigen sie ihre Position. „Wir halten den Umgang mit den betroffenen Tagespflegepersonen nach wie vor nicht als zielführend und wenig wertschätzend.“, erklärt Claudia Poetsch, Ratsmitglied der Grünen.

Sie kritisieren, der folgende emotionale Stress könne sogar zu mehr Krankheit führen. Insofern sei es vor allem eine emotionale Stütze, um weitere Ausfallzeiten zu vermeiden. Bei faktischen zehn Tagen seien die realen finanziellen Auswirkungen in beiden Fällen gleich. Die Verwaltung hingegen argumentiert mit der Psychologie auf Seiten der Eltern: Ohnehin festgelegte 30 Urlaubstage plus 30 Kranktage, also mögliche 60 Ausfalltage im Jahr, könnten mehr Eltern bewegen, Alternativen zu suchen. So fielen Vergütungen weg und Unsicherheiten würden geschaffen.

Udo Müller

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