Erreger der Blauzungenkrankheit nachgewiesen bei einem Schaf in Meerbusch
In der Stadt Meerbusch hat sich ein alarmierender Fall ereignet. Bei einem Schaf wurde der Erreger der Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Diese ansteckende Krankheit kann bei Schafen und Ziegen zu schweren Verläufen führen und auch auf Menschen übertragen werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine ernsthafte Bedrohung für die Tiergesundheit und die Landwirtschaft. Die zuständigen Behörden haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Wir werden über den aktuellen Stand der Entwicklung berichten.
Blauzungenkrankheit bei Schaf in Meerbusch nachgewiesen
Das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss hat in dieser Woche das Bluetongue-Virus (BTV3) bei einem Schaf aus einer Hobbyhaltung in Meerbusch nachgewiesen. Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.
Produkte wie Milch und Fleisch können bedenkenlos verzehrt werden und unterliegen auch keinen Handelsbeschränkungen. Empfängliche Arten für die Blauzungenerkrankung sind alle Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege, Wildwiederkäuer und auch Lamas und Alpakas.
Erreger der Blauzungenkrankheit bei Schaf in Meerbusch identifiziert
Das betroffene Tier zeigte die für die Erkrankung klassischen Symptome wie Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, Maulerosionen sowie einen geröteten schmerzhaften Kronsaum an den Klauen, wodurch eine Lahmheit erkennbar war. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten.
Die Symptome zeigen sich etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion. Bei Rindern scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein als bei Schafen, so die Beobachtungen von Experten.
Die Krankheit wird durch Stechinsekten (Gnitzen) übertragen, daher tritt die Blauzunge saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf.
Gegen BTV3 wurden bereits Impfstoffe entwickelt, die sich aktuell noch im Zulassungsverfahren befinden. Durch eine Eilverordnung ist jedoch die Anwendung von drei Impfstoffen zum Schutz der Tiere gestattet. Die Impfung bietet zurzeit den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung.
Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes. Um die Übertragung der Krankheit durch Gnitzen zu verhindern, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden.
Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Daher empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere in diesen Zeiträumen in Ställe zu bringen.
Aufgrund des Ausbruchs ändert sich der BTV-Status des Rhein-Kreis-Neuss nicht, da durch frühere BT-Nachweise ganz NRW, Niedersachsen, Bremen und Hessen nicht mehr als „frei von BT“ gelten.
Wiederkäuer dürfen von NRW aus nicht ohne Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in BTV-freie Bundesländer und in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU transportiert werden.
Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 erstmals in Mitteleuropa im Dreiländereck bei Aachen auf niederländischer Seite auf. In den Jahren 2007 und 2008 konnte eine kontinuierliche Ausbreitung der BT in Deutschland festgestellt werden. Deutschland galt zuletzt als frei von der Blauzungenkrankheit, jedoch breitet es sich seit 2023 von den Niederlanden kommend erneut aus.
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