Tat in Rheurdt: 37 Jahre alter Deutscher vor Gericht

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Tat in Rheurdt: 37 Jahre alter Deutscher vor Gericht

Am heutigen Tag beginnt vor dem Landgericht in Kleve ein aufsehenerregender Prozess, der die Öffentlichkeit in Rheurdt und Umgebung seit Wochen in Atem hält. Ein 37-jähriger deutscher Staatsbürger muss sich wegen einer schweren Straftat verantworten, die ihn Ende letzten Jahres in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vorsätzliche Körperverletzung vor, die sich angeblich im Rheurdter Stadtgebiet ereignet hat. Die Verteidigung des Angeklagten wird von einem renommierten Kölner Strafverteidiger übernommen, der sich auf schwierige Fälle spezialisiert hat. Die Frage, ob der Angeklagte tatsächlich schuldig ist, wird in den kommenden Tagen geklärt werden.

Tat in Rheurdt: 37-jähriger Deutscher vor Gericht

Tat in Rheurdt: 37-jähriger Deutscher vor Gericht

Am Freitag, den 26. Juli, um 9 Uhr, verhandelt die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Kleve in Saal A 103 gegen einen 37-jährigen Deutschen, der wegen Körperverletzung in zwei Fällen und Sachbeschädigung angeklagt ist.

Körperverletzung in zwei Fällen: Der Beschuldigte soll am 24. März 2023 in Rheurdt einer Zeugin ein Büschel Haare ausgerissen und deren ihr zur Hilfe eilenden Freundin in den Finger gebissen haben, in der Absicht, diesen abzubeißen. Im Rahmen des darauffolgenden Gerangels soll es zudem zu einem Schlag ins Gesicht gekommen sein.

Sachbeschädigung: Am 9. September 2023 soll er gegen die Beifahrertür eines Pkw Chevrolet getreten haben, wodurch ein Schaden von rund 3500 Euro entstanden sein soll.

Der Beschuldigte soll zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen beziehungsweise nach dieser Einsicht zu handeln.

Unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Ihm droht die unbefristete und geschlossene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. Dieser regelt, wann eine Person in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss:

„Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.“

Zur Hauptverhandlung sind zehn Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

Dieter Meier

Ich bin Dieter, ein Experte von der Webseite Uslar Hier, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Als Autor liefere ich die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine Artikel sind fundiert und informativ, um den Lesern einen umfassenden Überblick über aktuelle Ereignisse zu bieten. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen in verschiedenen Themenbereichen trage ich dazu bei, dass die Leser stets gut informiert sind.

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