Auszug ins Ausland - was Sie zur Rente, Krankenversicherung und Steuern wissen müssen

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Auszug ins Ausland - was Sie zur Rente, Krankenversicherung und Steuern wissen müssen

Sind Sie daran, ins Ausland zu ziehen oder haben Sie bereits den Schritt getan? Dann sollten Sie wissen, dass ein Auszug ins Ausland nicht nur Auswirkungen auf Ihren Lebensstil hat, sondern auch auf Ihre Rente, Krankenversicherung und Steuern. Viele Menschen unterschätzen die Bedeutung dieser Aspekte und stolpern über unerwartete Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um Ihren Überseeumzug erfolgreich zu planen und langfristig finanziell abgesichert zu sein.

Auszug ins Ausland: Was Sie zur Rente, Krankenversicherung und Steuern wissen müssen

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt an 1,8 Millionen Menschen eine Rente aus, die offiziell nicht in Deutschland leben. Sehr viele von ihnen sind frühere Arbeitnehmer in Deutschland mit Migrationshintergrund, die in ihre Heimatländer oder in die Heimatländer ihrer Eltern zurück gezogen sind. Hinzu kommen eine Reihe an Bürgern, die ihren Ruhestand im Süden verbringen wollen.

Rente außerhalb Deutschlands: Was zu beachten ist

Rente außerhalb Deutschlands: Was zu beachten ist

Wer den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen möchte, muss das der Rentenversicherung (DRV) mitteilen. Es gibt eine Mitteilungspflicht. Derzeit zahlt die DRV weltweit in 184 Länder Renten aus. Während eines Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland gezahlt werden.

Es ist auch möglich, das Geld auf das Konto einer Vertrauensperson mit Bank in Deutschland überweisen zu lassen. Zum Zahlen einer Rente innerhalb der EU benötigt die Rentenversicherung die internationale Bankleitzahl (BIC) und die internationale Kontonummer (IBAN).

Lebensbescheinigung

Wenn Rentner nicht mehr in Deutschland wohnen, überprüft der Rentenservice der Post im Auftrag der Rentenversicherung einmal jährlich, ob der Betroffene noch lebt. Der Rentner wird angeschrieben und muss eine Lebensbescheinigung einreichen. Darin bescheinigt eine seriöse Stelle wie eine Stadtverwaltung, eine Bank oder ein Pfarramt, dass der Betroffene noch lebt.

Diese Anfrage entfällt in Ländern wie Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien oder Spanien, weil die dortigen Behörden den Tod eines Berechtigten automatisch melden.

Kranken und Pflegeversicherung im Ausland: Fragen und Antworten

Bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat der EU bleibt der Bezieher einer deutschen Rente weiterhin in der deutschen Krankenkasse der Rentner. Ansprüche bestehen aber nur noch auf Leistungen, die das entsprechende System im neuen Heimatland vorsieht. Zuzahlungen für Behandlungen können dann möglicherweise deutlich höher als in Deutschland ausfallen.

Um in den Genuss einer Auslands-Reisekrankenversicherung zu kommen, darf man meist nicht länger als sechs Wochen im Ausland sein. Auswanderer mit einer privaten Krankenversicherung in Deutschland genießen oft weltweiten Schutz und erfahren bei ihrem Unternehmen, welche Leistungen ihnen nach dem Umzug zustehen.

Steuern im Ausland: Tipps zur Vermeidung von Steuern

Steuern sind grundsätzlich steuerpflichtig, wobei der Anteil der Rente, die in die Berechnung einfließt, je nach Rentenbeginn variiert. Wer im Jahr 2024 beispielsweise in Rente geht, bei dem gelten 83 Prozent der Rente als steuerpflichtig - es gibt aber Freibeträge.

Entscheidend dafür, ob die Rente in Deutschland versteuert werden muss, ist der Hauptwohnsitz. Hat Deutschland mit dem anderen Land ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abgeschlossen, ist es möglich, dass die Rente nur im Ausland versteuert wird, wenn überhaupt.

Sofern ein Bürger nicht mehr als sechs Monate im Jahr im Ausland verbringt, wird er in Deutschland besteuert, da dies nur als vorübergehender Auslandsaufenthalt bewertet wird.

Das Portal Finanztip rät dazu, eventuell gezielt einen Antrag zu stellen, weiterhin in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben. Dafür müsse der Rentner laut Einkommensteuergesetz einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ stellen. Das ist aber nur möglich, wenn ein Doppel­besteuerungs­abkommen die Besteuerung von Renten durch den deutschen Fiskus nicht ausschließt.

Der Vorteil einer Steuerpflicht in Deutschland kann sein, dass der Betroffene von Steuervorteilen wie dem Grundfreibetrag profitiert. Der liegt aktuell bei 11.604 Euro für eine Person. Dieser Betrag wird also nicht versteuert. Ein Ehepaar hat den doppelten Grundfreibetrag, also 23.208 Euro im Jahr.

Udo Müller

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