Ausländische Steuerparadisen: Lindner will Steuervorteile überprüfen
Die Deutsche Bundesregierung hat sich zu einer umfassenden Überprüfung der Steuervorteile in ausländischen Steuerparadiesen entschlossen. Dies teilte der Bundesfinanzminister, Christian Lindner, in einem Interview mit. Demnach soll eine genaue Prüfung der steuerlichen Vorteile in Ländern mit niedrigen Steuersätzen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen und Einzelpersonen nicht unerlaubte Vorteile nutzen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, dass die Steuerfairness in Deutschland gestärkt wird und dass alle Steuerzahler gleich behandelt werden.
Lindner will Steuervorteile für ausländische Fachkräfte überprüfen
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht noch Gesprächsbedarf bei geplanten steuerlichen Anreizen für ausländische Fachkräfte. Die Bundesregierung habe wahrgenommen, dass der Vorschlag seitens der Arbeitgeber verhalten aufgenommen worden sei, sagte Lindner. „Deshalb werden wir da zunächst einmal das Gespräch suchen. Denn wir werden nichts einführen, was nicht von den Arbeitgebern auch aktiv genutzt wird. Sonst macht das ja keinen Sinn.“
Im Zuge ihrer „Wachstumsinitiative“ plant die Regierung, steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme in Deutschland einzuführen - um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen. Vorgesehen ist, dass neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen können. Für diese Freistellung soll eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definiert werden.
Steuerrabatt für ausländische Fachkräfte – das ist der falsche Weg
Lindner sagte, dies solle für „Spitzenkräfte“ aus dem Ausland gelten, die eine steuerliche „Anwerbungsprämie“ erhalten könnten. „Davon profitieren wir alle, denn diese Menschen würden sonst in Deutschland keine Steuern zahlen und Aufträge und Projekte blieben unerledigt ohne diese Spitzenkräfte.“ Es handle sich ausdrücklich nicht um jeden Zuwanderer in den Arbeitsmarkt.
Der Minister verwies hierzu auf die sogenannte Blaue Karte der EU. Dies ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau. Mit dem Job in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.300 Euro erzielt werden. Bei einer Beschäftigung in Berufen, in denen es einen erheblichen Mangel gibt, von mindestens 41.041,80 Euro.
Kritik aus dem Handwerk
Das Handwerk hatte sich kritisch zu den geplanten Steueranreizen geäußert. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, sagte, der Faktor Arbeit sei in Deutschland deutlich zu hoch belastet, was vor allem an den im weltweiten Vergleich mit am höchsten Sozialabgaben und Steuern liegt. „Es braucht endlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr netto vom brutto. Aus Sicht des Handwerks ist es aber nicht zielführend, hier einzelne Gruppen zu begünstigen.“ Vielmehr brauche man Entlastungen in der Breite.
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