Bielefeld: 13 Jahre Freiheitsstrafe für Sanitäter nach Tötung einer Kollegin

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Bielefeld: 13 Jahre Freiheitsstrafe für Sanitäter nach Tötung einer Kollegin

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht Bielefeld einem Sanitäter eine 13-jährige Freiheitsstrafe wegen Tötung seiner Kollegin auferlegt. Der Angeklagte hatte seine Kollegin im Jahr 2019 tödlich verletzt, als er ihr während eines Einsatzes ein Medikament injizierte, das zu einer fatalen Überdosis führte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, aber das Gericht entschied sich für eine 13-jährige Haftstrafe. Der Fall hatte große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt und wirft Fragen zum Umgang mit Sanitätern und ihrer Ausbildung auf.

Sanitäter in Bielefeld zu 13 Jahren Haft verurteilt nach Mord an Kollegin

Sanitäter in Bielefeld zu 13 Jahren Haft verurteilt nach Mord an Kollegin

Ein 21-jähriger Sanitäter, der im Oktober 2023 bei einer Party eine Kollegin getötet hatte, muss nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld wegen Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Die Richter bewerteten die Tat nach Jugendstrafrecht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April in nichtöffentlicher Sitzung gestanden, seine Kollegin am Rande einer Party in Bielefeld mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.

Laut den Ermittlungen soll der Deutsche die gleichaltrige Sanitäterin am 29. Oktober 2023 bei einer privaten Feier von Rettungskräften mehrfach bedrängt haben, wobei sie ihn zuletzt lautstark abwies.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen. Das Landgericht ging allerdings deutlich über die Forderung des Verteidigers hinaus. Der Anwalt hatte sich wegen heimtückischen Mordes für acht Jahre Gefängnis für den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht ausgesprochen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei dem Angeklagten im Prozess Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife festgestellt.

Die Richter bewerteten die Tat nach Jugendstrafrecht, was bedeutet, dass der Angeklagte als Heranwachsender behandelt wird. Die Strafe von 13 Jahren Gefängnis ist damit entsprechend mildere als die Forderung der Staatsanwaltschaft.

Udo Müller

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