Mettmann: Warum Mieter Ansprüche auf Erstattung bei CO2-Abgabe haben können.
In der Stadt Mettmann gibt es eine neue Entwicklung, die Mieter aufhorchen lässt. Die CO2-Abgabe, die seit Jahren für Verbraucher und Unternehmen gilt, könnte nun auch Auswirkungen auf die Miete haben. Es stellt sich die Frage, ob Mieter Ansprüche auf Erstattung haben, wenn sie durch die CO2-Abgabe benachteiligt werden. In diesem Artikel werden wir uns näher mit diesem Thema auseinandersetzen und erklären, warum Mieter in Mettmann Ansprüche auf Erstattung haben können.
Mettmann: Mieter können nun CO-Kosten von Vermietern erstatten
Seit dem Jahr 2021 müssen Vermieter für die Beheizung und die Wassererwärmung mit fossilen Brennstoffen Kohlendioxidkosten (CO2-Kosten) zahlen. Bisher mussten die Mieter diese Kosten allein tragen. Doch dies hat sich nun geändert.
Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf, erklärte: Mieter besitzen erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 oder später beginnen, einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern.
Warum Mieter in Mettmann Ansprüche auf Erstattung bei CO-Abgabe haben können
Jedem Hausbesitzer, der fossile Brennstoffe wie Öl, Gas oder Fernwärme verwendet, muss einen Teil der CO2-Kosten tragen. Je schlechter die Energiebilanz des Hauses ist, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss.
Wenn die Heizkosten von Dienstleistern abgerechnet werden, werden die Kosten für die CO2-Abgabe, die der Vermieter zu tragen hat, in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgezogen und nicht auf die Mieter umgelegt.
Wichtig: Fehlt die Aufteilung der CO2-Abgabe in der Heizkostenabrechnung oder sind Informationen hierzu unvollständig, dürfen die Heizkosten pauschal um drei Prozent gekürzt werden.
Wenn Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen müssen, zum Beispiel bei einer Gasetagenheizung, müssen sie ihren Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten gegenüber dem Vermieter in Textform geltend machen.
Um die Erstattungshöhe zu ermitteln, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Rechner zur Verfügung. In sechs Schritten kann der Anspruch zügig ermittelt werden. Der Online-Rechner ist unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung. verfügbar.
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